Elektromobilität im Unternehmen

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veröffentlicht am 18. März 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Der Verkehrssektor macht mit 739 TWh knapp 30 Prozent des deutschen End-Energie­verbrauchs aus und damit mehr als der Stromsektor (526 TWh bzw. 21 Prozent). Die Bestrebung zur Dekarbonisierung des Sektors wird nun durch den Ausbau der nötigen Infrastruktur, dem Anlaufen der Produktion und der steigenden Nachfrage nach E-Autos umgesetzt. Unternehmen können von dieser Entwicklung profitieren. Em­ployer-Branding und Senkung von Betriebskosten schaffen in einem ganzheitlichen Konzept sowohl unternehmerischen als auch monetären Mehrwert.


Alleine im Jahr 2019 wurden ca. 63.000 E-Mobile zugelassen. Das sind knapp 75 Prozent aller Fahrzeuge, die bisher auf deutschen Straßen unterwegs waren [1]. Hinzu kommt, dass Start-ups, wie Sonomotors oder Ego Mobile, aber auch Volkswagen Anfang 2020 mit Elektroautos auf eigens dafür konzipierten Plattformen auf den Markt kommen. Diese Fahrzeuge können dann die Vorteile von Elektroautos erheblich besser ausspielen als umgerüstete Verbrennermodelle zuvor. Des Weiteren sollen Kaufpreiszuschüsse und gewährte Steuervorteile (bspw. bei den Dienstwägen) die weitere Marktentwicklung forcieren.


Quellen Statista, Kraftfahrbundesamt

Wie können Sie als mittelständisches Unternehmen von der Entwicklung profitieren und wie kann das Thema E-Mobilität umfassend sowie erfolgreich in Ihr Unternehmen integriert werden? Die folgenden Punkte sind zu prüfen bzw. zu beachten, um das Unternehmen auf Elektromobilität vorzubereiten:


1. Grundlagenermittlung: Strombezug und -abrechnung

Bei der Umsetzung einer Lade-Infrastruktur, bspw. auf dem Firmenparkplatz, ist zu beachten, dass zusätzliche Kosten durch Erweiterung der Anschlussleistung oder Umstellung auf Lastgangmessung anfallen können. Das ist standortspezifisch zu prüfen.


2. Klärung rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen

Ebenso stellen steuerliche und rechtliche Themen zentrale Fragen dar – z.B. steuerfreies Laden von Mitarbeiterautos, die Dienst­wagenbesteuerung, eigene Ladesäulen oder die Abrechnung von erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Elektromobilität. Regelungen werden regelmäßig geändert, wirken sich stark wirt­schaftlich auf die Umsetzung aus und sind daher unbedingt zum Zeitpunkt von Investitionen zu klären.


3. Nachfrageermittlung durch Mobilitätsumfrage

Die Anzahl und Art der Ladesäulen sollte über eine Mobilitätsumfrage unter den Mitarbeitern ermittelt werden, um eine klare Vorstellung des aktuellen Bedarfs und dessen Entwicklung zu haben. Hierbei ist auch eine Umstellung der eigenen Dienstwagenflotte, von Lieferwägen und Kundenfahrzeugen zu beachten.


4. Konzept der Lade-Infrastruktur

Da der Bedarf an E-Autos und der Infrastruktur sukzessive zunehmen wird, ist ein stufenweiser Ausbau – gemäß den Ergebnissen der Mobilitätsstudie – gut wirtschaftlich planbar. Bei der Planung und der Auslegung sind gemeinsam genutzte Komponenten, wie elektrische Leitungen, zu berücksichtigen.

Solange der Ladestrom für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei ist, empfiehlt es sich, ihn gratis zur Verfügung zu stellen. Ein nutzerfreundliches Bezugs- und Abrechnungssystem ist jedoch bereits von Beginn an für den Fall der Abrechnung des Ladestroms vorzusehen und kann über eine App, QR-Code oder ein (RFID)-Kartensystem erfolgen.

Die Batterien der E-Autos stehen dem Arealnetz ggf. in Zukunft für Peak-Shaving (Vermeiden von Lastspitzen im gewerblichen Stromanschluss) zur Verfügung, erhöhen den Eigenstromanteil einer eventuell vorhandenen PV-Anlage und können Primärregelleistungen bereitstellen. Diese Konzepte sind im Labormaßstab bereits erprobt und werden mit weiteren Novellen im regulatorischen Rahmen einen Beitrag zur Stabilisierung der Versorgungsnetze leisten können.


5. Fördermittelprüfung

Da es sowohl für Elektroautos als auch für Ladestationen Förderungen auf nationaler und Landesebene gibt, sind parallel zur Konzepterstellung die relevanten Fördermittel zu identifizieren [2]. Da Fördermittel oft vor Beginn des Beschaffungsprozesses zu beantragen sind, ist hier auf fristgemäße Antragstellung zu achten.


6. Beschaffung und Betrieb

Durch einen strukturierten Beschaffungsprozess der E-Autos und der Ladeinfrastruktur für das Unternehmen bzw. diverse Standorte oder auch durch Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen können die Qualität gesichert und Kosteneinsparpotenziale realisiert werden. Beim Betrieb der Ladeinfrastruktur ist auf eine optimale Betreiberkonstruktion und deren rechtliche, steuerliche sowie wirtschaftliche Verflechtungen zu achten. Maximale ökologische Vorteile können nur durch den Betrieb der Ladesäulen mit Ökostrom erreicht werden.


7. Optimierung durch Kombination mit Photovoltaik (PV)

Eine Kombination aus PV-Anlage, E-Lade-Infrastruktur und eines Batteriespeichers (entweder einer stationären Batterie oder ggf. die der E-Autos im bidirektionalen Betrieb) ist vom aktuellen Stand aus die zukunftsfähigste Kombination. Die PV-Anlage sollte so geplant werden, dass der Eigenstromverbrauch inklusive künftigen Ladestroms maximal ist. Dabei sind die Ausbaustufen und der damit verbundene Energie- und Lastbedarf allerdings einzuplanen. Die derzeit noch staatlich garantierte Einspeisevergütung und die Privilegien bei Eigenstromverbrauch sprechen für eine Nutzung aller zur Verfügung stehenden (Dach-)Flächen bzw. können auch Parkplätze durch Solar-Carports genutzt werden. Günstiger und kostenstabiler kann der zusätzliche Strombedarf nicht gedeckt werden.


Ergebnis: ein zukunftsfähiges Energie- und Mobilitätskonzept

Am Ende steht ein abgestimmtes Konzept, das unter Berücksichtigung des Status quo, des bestehenden Stromverbrauchs und von kommenden Entwicklungen das Laden mit dezentral erzeugtem Solarstrom ermöglicht.

Für das Unternehmen bedeutet das eine Investition, die auch stufenweise erfolgen kann. Die PV-Anlage kann ebenfalls über ein Pachtmodell als variable Kostenposition realisiert werden. Sie ist aktuell über Vollein­speisung rentabel, wird durch erhöhte Eigenstromnutzung noch wirtschaftlicher und hat dadurch das Potenzial die Kosten der Ladeinfrastruktur mitzutragen. Nicht-monetäre Benefits sind Employer Branding, Mitarbeiterzu­friedenheit, eine nachhaltigere Ausrichtung des Unternehmens und damit auch Mitarbeiter- und Kundenbin­dung sowie eine erhöhte Preisstabilität durch den Ersatz von Treibstoff.


Fazit

Die Realisierung wirtschaftlicher und sozialer Benefits ist definitiv schon heute durch die gut koordinierte und professionelle Umsetzung eines Energie- und Mobilitätskonzepts möglich.

 



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