Neue Steueranreize – Ansporn für Direktinvestitionen in Rumänien

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Von Iulia Scurt, Rödl & Partner Bukarest
 
Um ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum zu erreichen, ist die Förderung von Initiativen der Privatwirtschaft für die rumänische Regierung von besonderer Bedeutung. Durch neue steuerliche Anreize soll ein positives Geschäftsumfeld für ausländische Investoren geschaffen werden.
 
Rumänien bietet besondere steuerliche Anreize in Bezug auf Aufwendungen für Forschung & Entwicklung, Dividenden, Gehaltssteuern im IT-Bereich und Startup-Investitionen, die im Folgenden kurz dargestellt werden:
 

  • Neue Regeln für Steueranreize von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
     
    Die Steuerbegünstigungen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns wurden im Jahr 2015 geändert und ergänzt. Als vorteilhaft zu bezeichnen sind die zusätzliche Absetzbarkeit in Höhe von 50 Prozent (statt wie bisher 20 Prozent) der in dem jeweiligen Steuerjahr getätigten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie die beschleunigte steuerliche Abschreibung der für Forschung & Entwicklung bestimmten Geräte und Anlagen.
     
  • Entlastung von Gehaltssteuern der Arbeitnehmer aus dem IT-Bereich 
     
    Arbeitnehmer, die im IT-Bereich beschäftigt werden, sind von Gehaltssteuern vollständig entlastet. Rumänien ist der einzige europäische Staat, in dem Arbeitnehmer aus dem IT-Bereich solche steuerlichen Vergünstigungen genießen. Im Vergleich dazu beträgt der für Arbeitnehmer anwendbare Steuersatz in Polen 32 Prozent und in der Slowakei 25 Prozent. Diese Diskrepanz kann einen deutlichen Anreiz darstellen, IT-Leistungen – auch im Konzern – verstärkt in Rumänien zu erbringen. Jedoch ist eine Reihe von Voraussetzungen zu beachten; insbesondere müssen die IT-Leistungen der begünstigten Arbeitnehmer in Rumänien erbracht werden.
     
  • Regeln für die Dividendenbesteuerung (in Einklang mit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, Begünstigung für Holdinggesellschaften)
     
    Den europäischen Regeln zufolge werden die von einer rumänischen oder einer ausländischen, steuerpflichtigen Rechtsperson aus einem anderen Staat (Voraussetzung: Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien) erhaltenen Dividenden als steuerfreie Erträge behandelt, wenn eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent für mindestens 1 Jahr gehalten wird. Entsprechendes gilt für Inlands-Dividenden. Zusätzlich gelten aber auch sonstige Dividenden an Rechtspersonen als nicht steuerpflichtig, die im empfangenden Unternehmen reinvestiert werden, um Arbeitsplätze im Rahmen des Tätigkeitsgegenstands zu schaffen, oder die in das Stammkapital einer anderen rumänischen Gesellschaft investiert werden, um ihre Tätigkeit weiterzuentwickeln.
     
  • Steuerermäßigungen für Business Angels
     
    Natürliche Personen, die als Business Angels in Start-up-Unternehmen in der Rechtsform einer rumänischen Srl (eine Kapitalgesellschaft, die mit der GmbH oder der Limited Liability Company vergleichbar ist) einen Investitionsbeitrag leisten, sind unter gewissen Umständen zu steuerlichen Ermäßigungen und Entlastungen berechtigt. Insbesondere sind diese von der Steuer auf Geschäftsanteilsübertragungen an diesem Investment sowie von der Steuer auf Dividendenerträge hieraus zeitlich begrenzt befreit. Das soll einen verstärkten Anreiz auch für ausländische Investoren in rumänische Start-ups schaffen.
     
  • Erhöhung des Tagegelds für Inlandsreisen
     
    Die für Staatsangestellte gültigen Tagegelder für Inlandsreisen sind auf 17,00 Lei/Tag (entspricht ca. 3,85 Euro) erhöht worden. Auch Privatunternehmen profitieren von dieser Änderung, da der Höchstbetrag, bis zu dem sie ihren Angestellten steuerfrei Verpflegungstagegelder bezahlen können, das 2,5-fache des Tagesgelds für Staatsangestellte, also nunmehr 42,50 Lei (entspricht ca. 9,65 Euro), beträgt. Über diesen Betrag hinausgehende Zuwendungen an Mitarbeiter sind zu deren Lohneinkommen hinzuzurechnen und zu versteuern; ferner sind diesbezüglich Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Kontakt

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Bogdan Fratila

Attorney at Law (Rumänien)

Partner

+40 21 3102 162

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Bitte beachten Sie:

  • Machen Sie sich mit dem jeweiligen Investitionsumfeld vertraut.
  • Informieren Sie sich eingehend über die Voraussetzungen und Wirkungen der steuerlichen Vergünstigungen und Vorteile.
  • Erkundigen Sie sich über die erforderlichen Verfahren im Einzelfall.
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