Schweizer Family Offices – Rising Star der Vermögens­verwaltung

PrintMailRate-it
veröffentlicht am 8. Oktober 2019 / Lesedauer ca. 3 Minuten

von Alex Barbier und Lynn Grob
  
 

Im Schatten der Banken und Vermögensverwalter sind in den letzten Jahren etliche Family Offices entstanden. Sehr wohlhabende Privatpersonen und Familien vertrauen die Verwaltung ihres Vermögens nicht mehr primär Banken an, sondern Family Offices und sparen sich so die Vermögensverwaltungsgebühren der Banken in Millionenhöhe. Das Family Office vertritt die eigenen Interessen und kann zudem ein breites Spektrum weiterer Dienstleistungen erbringen.

   

  

In der Schweiz sind im letzten Jahrzehnt etliche neue Family Offices entstanden oder haben ihren Sitz aus dem Ausland dorthin verlegt. Für die Überlegungen der Standortwahl sind u. a. die Qualität der Bankdienst­leistungen, die Infrastruktur, die Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Spezialisten sowie ein attraktives Steuerumfeld und eine hohe Rechtssicherheit zentral.

 
Schätzungsweise ab Vermögenswerten von 200 Mio. CHF lohnt sich der Aufbau eines eigenen Single Family Office. Wer ein kleineres Vermögen besitzt, kann es einem der zahlreichen Multi Family Offices in der Schweiz anvertrauen. Beim Aufbau eines eigenen Family Office spielen rechtliche, regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen sowie die Bedürfnisse des Prinzipals eine große Rolle.

 

Dienstleistungen 

Im Vordergrund steht meistens die Vermögensmehrung des Patrons (Anlageberatung, Vermögensverwaltung, -allokation und Risikomanagement). Daneben kann das Family Office je nach Bedürfnislage des Patrons diverse weitere Dienstleistungen wie Steuerplanung, Verwaltung von Villen, Jachten und Bildersammlungen, Family Governance, Finanzierungen, M&A-Beratung oder allgemeine Treuhanddienstleistungen anbieten.

 

Rechtsformen und Strukturen 

Family Offices in der Schweiz werden überwiegend als Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit be­schränkter Haftung (GmbH) gegründet, die direkt vom Patron oder indirekt über einen von ihm gegründeten Trust gehalten werden. Steht beim Family Office die Vermögensverwaltung im Vordergrund, ist eine Beteiligung der Verantwortlichen nicht unüblich.

 
Ist das Single Family Office als Vermögensverwalterin für eine natürliche Person tätig, besteht zwischen ihr und dem Patron ein Vermögensverwaltungsvertrag, der das Family Office ermächtigt, bestimmte Vermögens­werte zu verwalten und  –  allenfalls mit Einschränkungen  –  darüber zu verfügen. Zwischen der Bank und dem Patron bestehen ein Depot-, sowie allenfalls ein Kontokorrentvertrag. Über beide darf das Family Office mit einer Verwaltungsvollmacht des Patrons verfügen. Der Patron behält jedoch gegenüber der Bank seine Verfügungs- und Instruktionsrechte.

 

Hält der Patron dagegen sein Vermögen über einen Trust, besteht der Vermögensverwaltungsvertrag zwischen dem Family Office und dem Trust. Letzterer hält die Vermögenswerte für den Patron, der daran wirtschaftlich berechtigt ist. Die Vermögenswerte gehören jedoch dem Trust, weshalb der Patron in dieser Konstellation normalerweise gegenüber der Bank keine Verfügungs- oder Instruktionsrechte hat, sondern lediglich Informationsrechte. 

  

Regulatorische Rahmenbedingungen

Verwaltet das Family Office das Vermögen des Patrons oder kann über seine Konten verfügen, gilt es grund­sätzlich als Finanzintermediär und ist den Bestimmungen des Geldwäscherei-Gesetzes unterstellt. Das Family Office ist dann verpflichtet, einer Selbstregulierungsorganisation zur Geldwäscherei-Bekämpfung beizutreten, wodurch ein nicht zu unterschätzender, administrativer Aufwand (Dossierführungs-, Melde- und Kon­troll­­pflichten) entsteht. Mit Inkrafttreten des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes (voraussichtlich 2020) bedarf die Vermögensverwaltung seit Kurzem einer Bewilligung durch die schweizerische Finanzmarktaufsicht. Es ist davon auszugehen, dass sich dadurch zusätzliche regulatorische Hürden ergeben.

 

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Family Offices sind in der Schweiz grundsätzlich am Ort ihres Sitzes steuerpflichtig. Ihr erwirtschafteter Reingewinn unterliegt der Gewinnsteuer, die beim Bund bei 7,82 Prozent liegt; bei den Kantonen und Gemeinden kann sie aufgrund des Schweizer Steuerwettbewerbs zwischen 3,5 und 16,6 Prozent stark variieren. Mit einer steueroptimierten Struktur lässt sich der steuerbare Gewinn erheblich reduzieren.

 
Außerdem hat das Family Office auf Stufe Kanton und Gemeinde eine Kapitalsteuer zu entrichten, die sich meist nach einem festen Mindestsatz richtet (zwischen 0,001 und 0,525 Prozent).

 
Schließlich unterliegen Ausschüttungen des Family Office an den Patron einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Hat der Patron seinen Wohnsitz in der Schweiz, wird ihm die Verrechnungssteuer zurückerstattet; befindet er sich dagegen im Ausland, erfolgt eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Verrech-
nungssteuer über Doppelbesteuerungsabkommen.

 

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu