Der indische Etat 2017

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veröffentlicht am 6. Februar 2017
 
Am 1. Februar 2017 stellte der indische Finanzminister den Haushalt 2017-18 vor. Die Regierung geht von einem weiter anziehenden Wachstum aus. Auslandsinvestitionen nehmen stark zu. Wie jedes Jahr bringt der neue Jahreshaushalt wichtige Gesetzesänderungen.  
 

 
Auf Seiten der direkten Steuern ist vor allem die Senkung der Einkommensteuer um 5 Prozent auf künftig 25 Prozent relevant, die für kleine und mittlere indische Unternehmen Geltung haben wird.  Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung von Thin Capitalisation Rules in Einklang mit dem entsprechenden Ansatz der OECD. Bei den indirekten Steuern ist die Abschaffung der Abgabe auf den Import von Technologie (Research & Development Cess) hervorzuheben, eine Maßnahme zur weiteren Verbesserung des Ease-of-Doing-Business. 
 
Die Regierung setzt ferner das Programm zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs fort. Unternehmen ist fortan die Annahme von Bargeld ab einem Betrag von 300.000 Indischer Rupien (ca. 4.000 Euro) untersagt. Darüber hinaus bereiten sich in- und ausländische Unternehmen mit Hochdruck auf die Einführung der Goods and Services Tax (GST) im Juli 2017 vor.  
 
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