Koalitionsvertrag: Die Steuer-Agenda der Ampel-Koalition

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veröffentlicht am 26. November 2021 | Lesedauer ca. 5 Minuten
   

„Mehr Fortschritt wagen" haben die Parteien der sogenannten Ampel-Koalition ihren Koalitionsvertrag genannt, den sie am 24. November 2021 präsentiert haben. Was die zeitliche Dimension der Gespräche sowie ihre Vertraulichkeit und Kommunikation angeht, kann man SPD, Grünen und FDP den erkennbaren Willen zu einem neuen Politikstil nicht absprechen. Ob Fortschritt auch in der Steuerpolitik der neuen Regierung Einzug halten wird, muss sich erst noch erweisen.
    

   

Die ganz große Spannung hinsichtlich der zukünftigen Steuerpolitik war schon nach der Lektüre des „Sondierungspapiers" vom 15. Oktober 2021 gewichen: Keine Neueinführung von Substanzsteuern (sprich Vermögensteuer), keine Erhöhung von Einkommen-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuer. Folgerichtig finden sich hierzu keine Überraschungen im Koalitionsvertrag. Und auch zu den in Fachkreisen diskutierten verbleibenden Verschärfungspotentialen wie z.B. eine allgemeine Immobiliengewinnbesteuerung, Einschränkungen bei der Abgeltungssteuer oder eine weitere Begrenzung der Begünstigung von Unternehmensvermögen und großen Vermögensübertragungen in der Erbschaftsteuer verlieren die Koalitionäre kein Wort.

 

Prägende Elemente zukünftiger Steuerpolitik werden eine weiter verschärfte Gangart gegenüber Steuerhinterziehung und Steuergestaltung sowie eine verstärkte Ausrichtung steuerlicher Handlungsfelder auf die Leitprojekte der Koalition – Klimaschutz, Digitalisierung und Technologischer Wandel – sein. Spürbare steuerliche Entlastungen wird es nicht geben, weder für Bürger und Familien noch für Unternehmen.

 

Der Blick auf die Details:

 

   

Allgemein

Es wird eine umfassende Ausgabenevaluierung angekündigt, um überflüssige, unwirksame und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abzubauen. Das erklärte Ziel: Umschichtungspotenziale für die Finanzierung der großen Zukunftsaufgaben zu generieren. Mögliche betroffene Regelungen: vollständig offen.

 

Unternehmen

Die Ampel verspricht eine Klimaprämie für diejenigen Unternehmen, die nach der Corona-Krise das finanzielle Potenzial haben, in Projekte zu investieren, die in besonderer Weise dem Klimaschutz dienen. Für solche Investitionen in 2022/2023 soll es eine „Superabschreibung" geben, deren Umfang aber nicht genannt wird. Die genauere Bestimmung der förderfähigen Investitionen werden Unternehmen mit Spannung abwarten müssen.

 

Hoffnung auf eine steuerliche Gleichstellung mit Kapitalgesellschaften können sich Personengesellschaften machen: Optionsmodell und Thesaurierungsbesteuerung sollen nochmal auf den Prüfstand, um die Notwendigkeit praxistauglicher Anpassungen zu ermitteln.

 

In begrenztem Maße wird die Notlage von Verlustunternehmen berücksichtigt. Die aktuell erweiterte Verlustverrechnung soll bis Ende 2022 verlängert werden und der Verrechnungszeitraum auf zwei vorangegangene Veranlagungszeiträume bezogen werden.

 

Ein höchst kontrovers diskutiertes Thema ist die steuerliche Behandlung von Kfz und Dienstwagen. Die Koalition gibt als Leitlinie vor, die Privilegierung durch die Innovationsprämie und die ermäßigte Besteuerung der Privatnutzung nur noch bei einem positiven Klimaschutzeffekt zu gewähren, der ausschließlich an der elektrischen Mindestreichweite und dem elektrischen Fahranteil gemessen wird. Die Mindestreichweite wird bereits ab 1. August 2023 auf 80 Kilometer angehoben. Der elektrische Fahranteil muss in Zukunft über 50 Prozent liegen und nachgewiesen werden. Die spannende Frage, wie der Nachweis zu erbringen ist und ein sozialer Ausgleich für lange Pendlerstrecken geschaffen werden kann, bleibt der gesetzlichen Ausformulierung überlassen.

 

Die Innovationsprämie wird wegen der anhaltenden Lieferschwierigkeiten im Automobilsektor auf Basis der bisherigen Voraussetzungen noch bis 31. Dezember 2022 verlängert, danach werden die Voraussetzungen stufenweise verschärft und die Förderung degressiv ausgestattet. Mit Ende 2025  soll diese Förderung auslaufen. Die begünstigte Dienstwagenbesteuerung wird ab 2026 nur noch für voll-elektrische oder anderweitig voll-CO2-neutrale Kfz fortgeführt. Und schließlich müssen alle Dieselwagenfahrer mit dem Abbau der Diesel-Privilegierung bei der Kfz-Steuer und der Besteuerung der Treibstoffe rechnen.

 

Die To-DO-Liste der Ampel-Koalition für die Umsatzsteuer ist überraschend gewichtig ausgefallen. Sie reicht von einer Fortentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer bis hin zur Vollendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems im Binnenmarkt. Aufhorchen lässt das Projekt, schnellstmöglich ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem einzuführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Vermutlich will man den Erfolg der E-Rechnungsplattform in Italien kopieren. Wer sich an die holprige Einführung digtaler Kassensysteme und der einheitlichen digitalen Schnittstelle erinnert, kann erahnen, dass da wieder ein digitales Großprojekt auf die Unternehmen zukommt; man kann nur hoffen, dass sich daraus auch einmal ein echter Mehrwert für die Unternehmen im Sinne einer Vereinfachung, Entlastung von Prüf- und Nachweispflichten und Rechtssicherheit ergibt. Dem Umsatzsteuerbetrug wird auf nationaler und EU-Ebene der Kampf angesagt, ohne sich auf konkrete Maßnahmen festzulegen.

 

Die EU-Plastikabgabe wird vergleichbar wie in anderen EU-Ländern auf Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt werden.

 

„Wir werden die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ausweiten" – dieses Vorhaben wird auf wenig Gegenliebe von Unternehmen und Beraterschaft stoßen. Hiermit steht ein weiteres Bürokratiemonster ins Haus, dessen Nutzen angesichts bisher wenig sinnvoller Ergebnisse von DAC 6 selbst von Vertretern der Finanzverwaltung im vertraulichen Gespräch in Zweifel gezogen wird.

 

Internationales Steuerrecht

Die Ampel-Koalitionäre bekennen sich zur Umsetzung der auf OECD-Ebene entwickelten und in der Schlussphase der Ausarbeitung befindlichen globalen Mindeststeuer. Das Instrument der Quellenbesteuerung soll weiter ausgebaut werden, um eine angemessene Besteuerung von aus Deutschland abfließenden Einkommen sicherzustellen. Dazu wird auch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen angestrebt.

Die Zinsschranke wird durch eine Zinshöhenschranke ergänzt, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden.

 

EU- und OECD-Initiativen zur Steuervermeidung werden unterstützt. Explizit genannt werden die laufende Aktualisierung der Black List von Steueroasen, eine Ausweitung des internationalen Informationsaustausches und die Umsetzung der OECD-Regeln gegen Umgehungsgestaltungen beim internationalen Finanzkonteninformationsaustausch (CRS und FATCA).

 

Einkommensteuer

Hier ragt das Projekt zur Umsetzung der BFH-Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung hervor. Die Übergangsphase hin zu einer nachgelagerten Besteuerung soll entzerrt werden. Der Sonderausgaben-Vollabzug für Altersvorsorgebeiträge wird auf 2023 (statt 2025) vorgezogen. Außerdem soll der steuerpflichtige Rentenanteil nur noch um einen halben Prozentpunkt pro Jahr gesteigert werden, so dass die Vollbesteuerung erst in 2060 eintritt. Ob das eine Doppelbesteuerung im Einzelfall tatsächlich verhindert, wird man weiterhin nur anhand umfangreicher Berechnungen beurteilen können. Die aktuelle Homeoffice-Regelung wird für 2022 noch einmal verlängert.

 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf missbräuchlicher Dividendenarbitrage, besser bekannt unter dem Stichwort „Cum-Ex" und verwandten Gestaltungen. Sie soll konsequent unterbunden werden, so durch technologische Neuerungen wie die Nutzung von Blockchain-Technologien und einen verstärkten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und der Finanzaufsicht auch in nur Verdachtsfällen.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen stärker gefördert werden, der Sparerfreibetrag wird auf 1.000 EUR erhöht.

 

Im Koalitionsvertrag wird die Einführung einer Kindergrundsicherung angekündigt, in der die bisherigen Unterstützungen der Familienförderung wie Kindergeld und Kinderzuschlag zusammengefasst und ersetzt werden sollen. Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Komponenten, einem für alle Kinder und Jugendlichen gewährten einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem vom Elterneinkommen abhängigen gestaffelten Zusatzbetrag. Der Garantiebetrag soll perspektivisch so ausgebaut werden, dass er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für ein besteuerungsfrei zu stellendes Existenzminimum erfüllt und damit den Kinderfreibetrag ersetzen kann.

 

Immobilien

Die Grunderwerbsteuer kommt auch nach der Reform der Share Deals, die jahrelang umstritten war und erst im Sommer umgesetzt wurde, nicht zur Ruhe. Geplant ist eine Länderöffnungsklausel für eine Flexibilisierung und Ermäßigung der Steuerbelastung bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Keine Entlastung ohne Gegenfinanzierung, diese soll wieder in der Share Deal-Besteuerung gefunden werden, wo noch einmal nach Steuerschlupflöchern gesucht und sie gestopft werden sollen. Zeitnah umgesetzt werden soll eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und der Gewährung von Investitionszulagen.

Der Neubau von Wohnungen soll durch die Anhebung der linearen Abschreibung von 2 auf 3 Prozent unterstützt werden.

 

Aus dem Handlungsfeld der Geldwäschebekämpfung wird es eine neue Anforderung an das internationale Steuerwesen geben, nämlich die Einführung eines Versteuerungsnachweises für private und gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland.

 

Besteuerungsverfahren

Digitalisierung und Entbürokratisierung sind die häufig im Steuerkapitel des Koalitionsvertrags anzutreffenden Reizwörter, Klarheit über konkrete Projekte bringt das allerdings nicht. Easy Tax, die vorausgefüllte Steuererklärung und die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens haben sich auch schon vorgehende Koalitionsregierungen auf die Agenda geschrieben, ohne dass bisher greifbare Entlastungen auch für die Steuerpflichtigen erzielt wurden. Hier hat Deutschland echten Nachholbedarf, wenn man mit anderen EU-Ländern vergleicht. Immerhin wird der digitale Austausch und die Interaktion mit der Finanzverwaltung zum Ziel erklärt, und die neue Regierung will das Projekt einer Modernisierung und Beschleunigung der Betriebsprüfung angehen.

 

Die Tendenz im Besteuerungsverfahren geht weiter in Richtung Zentralisierung, auch wenn das große Anliegen der SPD, eine Bundesfinanzverwaltung mit Zuständigkeit auch für Veranlagungsverfahren und Betriebsprüfung zu schaffen, keinen Eingang in die Regierungsagenda gefunden hat. Jedoch soll das strategisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung im BMF organisatorisch und personell gebündelt werden einschließlich einer Stärkung von Stellung und Funktion des Bundeszentralamtes für Steuern und des Zolls. Um den digitalen Wandel wirksam voranzubringen, soll eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene geschaffen und Digitalisierung zu einem neuen Schwerpunkt in Aus- und Fortbildung der Finanzverwaltung entwickelt werden.

 

Wird die Ampel-Koalition den dringend erforderlichen Fortschritt und Aufbruch auch in der Steuerpolitik bringen? Sehr ambitioniert stellen sich die Festlegungen des Koalitionsvertrages nicht dar, vor allem wenig konkret. Das kann aber auch seine Vorteile haben, da unter dem Stichwort Entbürokratisierung zum Beispiel eine ganze Reihe von Forderungen zur Entlastung von Unternehmen bei der Tax Compliance umgesetzt werden könnten. Umgekehrt bleibt das „Gift" einer rot-gelb-grünen Steuerpolitik noch verborgen, da erst mit der angekündigten Ausgabenrevision klar werden wird, wo die geforderten steuerlichen Einsparpotentiale realisiert werden sollen. Und schließlich muss sich noch erweisen, ob der ambitionierte Dreiklang von Finanzierung von Zukunftsprojekten, Einhaltung der Schuldenbremse und Verzicht auf Steuererhöhungen zu realisieren sein wird oder die Koalitionäre noch einmal in eine große Steuerdiskussion einsteigen müssen. Steuerliche Entlastungen sind jedenfalls in weite Ferne gerückt, Deutschland wird für die nächsten vier Jahre auf Basis dieses Koalitionsvertrages ein Hochsteuerland bleiben.

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