Polen: APA-Anträge weiterhin bis Jahresende

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veröffentlicht am 6. August 2020

von Dominika Tyczka-Szyda und Łukasz Szczygieł

 

Anträge auf die Erteilung eines Advance Pricing Agreements (APA), für ein in 2020 durchgeführtes kontrolliertes Geschäft, sind bis Ende dieses Jahres einzureichen.

 

Dokumentationspflichten und APA

Kraft des „Krisenschutzschildes 4.0” wurden die Fristen für die Erfüllung der Pflichten i.Z.m. Verrechnungspreisdokumentationen für das vorausgehende Steuerjahr in den meisten Fällen bis Ende des laufenden Jahres verlängert. Mit Jahresende läuft auch die Frist für die Stellung des Antrags auf Anwendung eines Advance Pricing Agreements (APA) auf ein in 2020 durchgeführtes Geschäft ab. Im Falle von Rechtsträgern, die an der Einholung eines APA interessiert sind, wird es günstiger sein, zuvor die Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, da viele der darin enthaltenen Informationen bei der APA-Antragstellung verwendet werden.
 

Advance Pricing Agreement  

Ein Advance Pricing Agreement (APA) ist ein Verwaltungsbescheid, der die Übereinstimmung der Bedingungen des betreffenden kontrollierten Geschäfts mit dem Fremdvergleichsprinzip bestätigt.
Der Bescheid wird nach Durchführung des auf Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens erteilt. Die Vereinbarung wird maximal für 5 Jahre geschlossen, kann jedoch sukzessive erneuert werden.
 

Vorteile eines APA

Die Einholung eines APA-Bescheids (Abschluss eines APA) bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen befreit der Abschluss einer Vereinbarung in Bezug auf ein im betreffenden Jahr durchzuführendes Geschäft von der Pflicht, die Verrechnungspreisdokumentation für dieses Jahr in Bezug auf das vom APA erfasste Geschäft zu erstellen. Außerdem können dadurch einige Aufwendungen, die über die in Art. 15e des Körperschaftsteuergesetzes genannte Obergrenze hinausgehen, unter den Betriebsausgaben erfasst werden.

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