Strom- und Energiesteuerrecht

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Energieprodukte wie Strom und Gas unterliegen in Deutschland der Verbrauchssteuer.  Sowohl das Stromsteuergesetz als auch das Energiesteuergesetz, sehen zahlreiche Befreiungs- oder Entlastungsmöglichkeiten, nicht zuletzt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich verändert. In den vergangenen Jahren wurden in diesem Bereich zahlreiche Meldepflichten eingeführt. Werden Mitteilungspflichten oder andere Vorgaben nicht erfüllt, kann nicht oder nur in einem verringerten Umfang von Begünstigungen profitiert werden. Wirtschaftliche Einbußen können die Folge sein. Allgemein führt die Komplexität der strom- und energiesteuerrechtlichen Rahmenbedingungen dazu, dass Risiken von Gesetzesverstößen zunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund beraten wir Sie umfassend in strom- und energiesteuerrechtlichen Fragestellungen.

 

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Stromsteuerrecht und Energiesteuerrecht

  • Begleitung bei Entlastungsverfahren
  • Durchsetzung von Befreiungstatbeständen
  • Prüfung der Zugehörigkeit zum Unternehmen des produzierenden Gewerbes und begünstigter Prozesse
  • Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren
  • Inhouse-Schulungen

 

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