Handlungspflichten von Unternehmenslenkern und Beratern im Rahmen des § 102 StaRUG

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veröffentlicht am 5. März 2021

Quelle: nwb Datenbank

von Dr. Susana Campos Nave 

  

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das am in Kraft getreten ist, gilt als wichtiger Baustein für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und legt sein Augenmerk auf die präventive Insolvenzvermeidung.

 

  

  
  
Hierfür schafft der Gesetzgeber u. a. ein Frühwarnsystem, indem er Beratern im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen umfangreiche Hinweis-, Beratungs- und Warnpflichten auferlegt. Mittelbar hat die Einführung des StaRUG auch Auswirkungen auf die Haftung von Führungskräften. Organe sowie Unternehmenslenker sollten deshalb in Hinblick auf die Reduzierung eigener Haftungsrisiken bei insolvenzrelevanten Sachverhalten und bei Jahresabschlüssen im Besonderen sachkundige Beratung hinzuziehen, um ihre persönliche Haftung zu vermeiden.

 

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