Polen: Verrechnungspreise – aktuelle Fristen

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​veröffentlicht am 20. Oktober 2023

 

Bis Ende Oktober 2023 müssen Steuerpflichtige, deren Steuerjahr mit dem Kalender­jahr übereinstimmt und die im Jahr 2022 Geschäfte mit verbundenen Unternehmen durchgeführt haben, deren Wert die gesetzlichen Obergrenzen überschreitet, die landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation für diese Geschäfte erstellen.

 

 


 

Neben der Frist für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation gelten in Polen gesonderte Fristen für Berichterstattungspflichten. Die Berichterstattungspflicht umfasst die Abgabe der TPR-Information in elek­tro­nisch­er Form. Gegenwärtig läuft die Frist für die Erfüllung dieser Pflicht mit dem Ende des elften Monats nach Ende des Steuerjahres ab. Bei Steuerpflichtigen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, wird die Frist für die Einreichung der TPR-Information für 2022 am 30. November 2023 ablaufen. 

 

Die Fristen für die 2022 durchgeführten Geschäfte stellen sich wie folgt dar: 


​Pflicht 
​Für 2022 geltende Frist
​Erstellung der landesspezifischen Verrechnungspreis­dokumentation (Local File) samt Analyse der Verrechnungspreise
​10 Monate nach Ende des Steuerjahres
​Information über Verrechnungspreise TPR
​11 Monate nach Ende des Steuerjahres
​Stammdokumentation (Master File) 
​12 Monate nach Ende des Steuerjahres
​Übermittlung der Verrechnungspreisdokumentation für das Jahr 2022 auf Aufforderung der Steuerbehörden
​14 Tage nach Erhalt der Aufforderung
​Benachrichtigung CBC-P
​3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Kapitalgruppe

Berichterstattung über Verrechnungspreise – Änderungen


ZUSAMMENFÜHRUNG VON ERKLÄRUNG UND TPR-VORDRUCK


Die bisherigen Berichterstattungspflichten umfassten neben der Abgabe der TPR-Information auch die Abgabe der Erklärung über die Marktüblichkeit der Verrechnungspreise. Nach dem Rechtsstand zum 31. Dezember 2021 war die Erklärung ein getrenntes Dokument. Jetzt stellt die Erklärung einen integralen Bestandteil des TPR-Vordrucks dar und dessen Einreichung bedeutet somit zugleich die Abgabe der Erklärung.  

 

ÄNDERUNG DER ART UND WEISE DER UNTERZEICHNUNG DER TPR-INFORMATION


Der Kreis der Personen, die die TPR-Information unterzeichnen dürfen, wurde reduziert.  Die Information über Verrechnungspreise für 2022 erfordert die Unterschrift des Geschäftsleiters oder eines benannten Organ­mitglieds bzw. eines Bevollmächtigten. Wird die Information von einem Bevollmächtigten unterzeichnet, dann muss es sich um einen Berufsträger handeln, d.h. einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. In der Praxis wird somit ein Geschäftsführer die TPR-Information einreichen müssen, Buchhalter werden nicht mehr berechtigt sein, die TPR-Information zu unterzeichnen und einzureichen. 

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