Thailand: Verrechnungspreisgesetzgebung

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veröffentlicht am 4. Dezember 2018

 

Am 5. Juni 2018 legte die thailändische Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des thailändischen Steuergesetzes (Act) über Verrechnungspreise vor. Das Gesetz wird verschiedene Verrechnungs­preisbestimmungen in den Revenue Code aufnehmen und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

 

Bei anstehenden Änderungen der endgültigen Fassung des Gesetzes sind die Körperschaftsteuerpflichtigen verpflichtet, eine Offenlegungserklärung mit ihrer jährlichen Körperschaftsteuererklärung vorzulegen. Körperschaftsteuerpflichtige, die eine Einkommensschwelle überschreiten (derzeitiger Vorschlag: 30.000.000 THB oder 930.000 USD), sind verpflichtet, ihre Beziehungen zu verbundenen Unternehmen über Eigentum und Kontrolle sowie den Wert der durchgeführten Transaktionen offenzulegen. Die Offenlegungspflicht hängt nicht davon ab, ob das Verhältnis während des gesamten Geschäftsjahres bestand oder ob die Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres die entsprechenden Beziehungen eingegangen sind.
 

Die Steuerbehörden sind berechtigt, Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen anzupassen, wenn diese Transaktionen nicht als Fremdvergleiche angesehen werden. Die Steuerbehörden können zu diesem Zweck Unterlagen anfordern, und jede Nichteinhaltung der jährlichen Offenlegungserklärung ist mit einer Geldstrafe von THB 200.000 verbunden. Die ersten Erklärungen müssen am 30. Mai 2020 für das Steuerjahr zum 31. Dezember 2019 und am 28. August 2020 für das Steuerjahr zum 31. März 2020 erstellt werden.

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