Europäische Kommission verbietet Verwendung von Aloe-Extrakten in Lebensmitteln

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veröffentlicht am 17. März 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

von Dr. Jelena Lysovienė

    
Im März 2021 wird die Europäische Kommission voraussichtlich eine Verordnung veröffentlichen, die die Verwendung von Extrakten aus dem Blatt der Aloe sowie von Extrakten, die Aloe-Emodin, Emodin und Danthron enthalten, in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln, verbietet. Diese Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Daher müssen alle beteiligten Parteien diese bedeutende Änderung beachten und die Formulierung des Produkts anpassen.

 

  

  
 

Aufgrund des Antrags auf eine gesundheitsbezogene Angabe im Zusammenhang mit Hydroxyanthracenderivaten („HADs"), die in Aloe-Extrakten enthalten sind, forderte die EK die EFSA (Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit) auf, ein wissenschaftliches Gutachten über die Sicherheit von HADs in Lebensmitteln abzugeben. Im Jahr 2017 kam die EFSA zu dem Schluss, dass HADs als genotoxisch und krebserregend angesehen werden sollten und dass ein Sicherheitsrisiko für Extrakte, die HADs enthalten, besteht, obwohl weiterhin Unsicherheiten und eine Reihe wissenschaftlicher Mängel bestehen.

 

Aloe-Extrakte haben sich auch in vitro als genotoxisch erwiesen, und die EFSA kam zu dem Schluss, dass das höchstwahrscheinlich – zumindest teilweise – auf die im Extrakt enthaltenen Hydroxyanthracenderivate zurückzuführen ist. Infolgedessen beschloss die EU, eine Beschränkung für Substanzen, Hydroxyanthracen-Derivate, die in mehreren Pflanzen wie Aloe, Rhabarber, Kopfsalat und vielen anderen vorkommen, zu erlassen. Aloe in Nahrungsergänzungsmitteln würde vollständig verboten werden, während die anderen Pflanzen unter Beobachtung gestellt würden.

 

Die europäischen Verbraucher haben sich zunehmend natürlichen Produkten zugewandt, um ihr allgemeines Wohlbefinden zu steigern. Gesundheitsbewusstsein ist mittlerweile für viele eine Priorität geworden und Produkte auf Aloe-Basis sind bekannt und seit Jahrzehnten auf dem Markt. Außerdem sind keine unerwünschten Ereignisse registriert worden. Dennoch werden Lebensmittelprodukte mit Aloe und andere, die HADs enthalten, in der EU verboten werden.

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