Legalisationen für China – es wird einfacher!

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veröffentlicht am 22. März 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

   

Am 8. März 2023 ist China dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Be­freiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Überein­kommen“) beigetreten. Die Rechtswirkungen des Haager Übereinkommens werden am 7. November 2023 in Kraft treten. Zu beachten ist hierbei, dass die Rechtswirkungen nur zwischen China und denjenigen Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens wir­ken werden, die keinen Einspruch gegen den Beitritt Chinas erhoben haben.
    

Mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens wird die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden eines Vertragsstaates in China (& vice versa) deutlich vereinfacht, da das bis dato erforderliche Beglaubigungs- und Legalisationsverfahren entfällt und ab dem Datum des Inkrafttretens die Anbringung einer Apostille auf der Urkunde ausreichend ist.
 
Das Beglaubigungs- und Legalisationsverfahren in Deutschland ist ein sehr aufwendiges und zeitraubendes Verfahren. Neben der (Erst-)Beglaubigung einer Urkunde durch die ausstellende Behörde oder einen Notar ist die weitere Beglaubigung durch das örtlich zuständige Landgericht bzw. einen Notar sowie die Endbeglaub­igung durch das Bundesverwaltungsamt bzw. seit 1. Januar 2023 das Amt für Auswärtige Angelegenheiten not­wendig. Erst hiernach kann die endbeglaubigte Urkunde dem chinesischen Konsulat bzw. der Botschaft zum Zwecke der Legalisation vorgelegt werden. Das gesamte Verfahren kann durchaus mehrere Wochen dauern und neben den Gebühren für staatliche Stellen weitere Kosten (Einschaltung eines Notars) verursachen. 
 
Ab dem 7. November 2023 wird das Legalisationsverfahren durch das Apostilleverfahren gemäß dem Haager Übereinkommen ersetzt. Die „Haager Apostille“ ist die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und die Be­fugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - von einer dazu be­stimm­ten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, nach festgelegtem Muster des Haager Übereinkommens erteilt, das heißt die Legalisation durch ein Konsulat oder die Botschaft des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, entfällt.
 
Das Apostilleverfahren in Deutschland ist wesentlich einfacher und schneller. Eine Apostille kann in der Regel, auch abhängig von der Art der Urkunde, in wenigen Tagen erlangt werden. Nur selten dauert die Anbringung einer Apostille länger als zwei Wochen. Hierdurch dürfte sich der Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die in China beispielsweise mit einer Tochtergesellschaft engagiert sind, deutlich verringern und Prozesse wie z.B. die Gründung einer Tochtergesellschaft oder Umstrukturierungen beschleunigen.

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Peter Stark

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