Dual Quality – Zur Rechtfertigung von Rezepturunterschieden

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veröffentlicht am 20. September 2021 | Quelle ZLR 4/2021

  

Betrachtungen zur Einführung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. c) UGP-Richtlinie und anderen Änderungen der Omnibus-Richtlinie

  

  

  

Was anfangs zumindest in Deutschland kaum einer für möglich hielt, wurde dennoch auf EU-Ebene durchgesetzt: die Einführung eines eigenständigen Irreführungstatbestands für Produkte zweierlei Qualität, sog. „Dual Quality“, durch die Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019.

 
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