Vereinfachung der Sitzverlegung in Shanghai

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veröffentlicht am 7. Dezember 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

    
Sitzverlegungen spielen für viele Unternehmen aus dem Ausland eine große Rolle in der geschäftlichen Planung ihres China-Aufenthalts. Seit einiger Zeit ist es in der Praxis aber oft schwierig, eine Sitzverlegung eines Unternehmens durchzuführen, selbst wenn sie innerhalb einer Stadt ist. Seit Mitte 2020 hat es sich jedoch gezeigt, dass der Prozess einer Sitzverlegung innerhalb Shanghais vereinfacht wird.

 

  

  
  

Vorherige Praxis

In der Vergangenheit stießen Unternehmen häufig auf Hindernisse, wenn sie ihren Sitz von einem Bezirk in Shanghai in einen anderen Bezirk verlegen wollten. Üblicherweise stammen solche Hindernisse aus lokalen Finanzbehörden und Handelsregisterbehörden des ursprünglichen Standortes. Der Untersagung der lokalen Finanzbehörde und Handelsregisterbehörde fehlt es allerdings in meisten Fällen an einer konkreten Rechtsgrundlage. Diese Praxis wurde deshalb oftmals kritisiert.

 

Neue Regelungen in Shanghai

Nun sind in kurzer Zeit zwei Regelungen zur Sitzverlegung in Shanghai erlassen worden. Die erste findet sich in Art. 26 des am 19. Februar 2020 erlassenen „Implementierungsplans zur umfassenden Vertiefung eines Geschäftsumfelds von Weltklasse in Shanghai"1. Diese Vorschrift besagt, dass das Sitzverlegungsverfahren auf 10 Arbeitstage beschleunigt werden soll, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 

Auch Art. 42 der am 10. April 2020 erlassenen „Verordnung zur Optimierung des Geschäftsumfelds in Shanghai"2 regelt die Sitzverlegung von Unternehmen. Danach kann ein Unternehmen den Ort seines Sitzes selbst wählen. Die Behörden werden dazu aufgefordert, den Unternehmen die Sitzverlegung zu erleichtern. Für eine überregionale Koordinierung soll eine neue Dienststelle eingeführt werden.

 

Derzeitige Praxis

Nachdem die verhältnismäßig abstrakten Regelungen seit einigen Monaten erlassen sind, zeichnet sich nach und nach die konkrete Ausgestaltung ab. Unserer Beratungserfahrung nach wurden innerhalb Shanghais oben besagte, für Unternehmen nachteilige, Erfordernisse der Zusage der Behörden des ursprünglichen Standortes aufgehoben. Bei einer Sitzverlegung innerhalb Shanghais können die Unternehmen jetzt direkt bei der zuständigen Handelsregisterbehörde (nämlich die State Administration for Market Regulation) am neuen Standort registriert werden.

 

Darüber hinaus wurde für die Unternehmen zur Beschwerde beim Sitzverlegungsverfahren eine neue Plattform ins Leben gerufen. Zwar gelten die neuen Regelungen momentan nur innerhalb Shanghais. Es bleibt aber zu beobachten, inwiefern auch andere Provinzen ähnliche Regelungen aufnehmen. Ferner ist noch zu beachten, ob die Sitzverlegung von einer Provinz in eine andere Provinz in China in der Zukunft vereinfacht wird.

  

1 Auf Chinesisch: 上海市全面深化国际一流营商环境建设实施方案

2 Auf Chinesisch: 上海市优化营商环境条例

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