BMWi legt Entwurf einer EnWG-Novelle für Wasserstoffregulierung vor

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veröffentlicht am 25. Januar 2021; zuletzt aktualisiert am 2. Februar 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

Die Regulierung von Wasserstoffnetzen nimmt konkrete Formen an. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vorgelegt.

 

  

  
  

Herzstück der Novelle ist die Einführung eines eigenen Abschnitts für die Regulierung von Wasserstoffnetzen. Wie bereits das Eckpunktepapier aus dem letzten Jahr sieht der Entwurf der Novelle im neunen Abschnitt 3b vor, dass die Betreiber von Wasserstoffnetzen gegenüber der Bundesnetzagentur erklären können, dass ihre Wasserstoffnetze der Regulierung nach dem EnWG unterfallen sollen (opt-in). Darüber hinaus haben Betreiber von Wasserstoffnetzen, die neben dem Betrieb von Wasserstoffnetzen weitere Tätigkeiten ausüben, zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung ein eigenes Konto für die Tätigkeit des Betriebs von Wasserstoffnetzen so zu führen, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeit von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würde (buchhalterische Entflechtung).

   

Dritten ist der Anschluss und der Zugang zu Wasserstoffnetzen zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen zu gewähren, sofern es für Dritte erforderlich ist. Der Netzzugang, einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen des Netzanschlusses, ist im Wege des verhandelten Zugangs zu gewähren. Haben sich Betreiber von Wasserstoffnetzen für ein opt-in entschieden, finden die Anreizregulierung sowie die Genehmigung von Entgelten für die Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang zu Wasserstoffnetzen keine Anwendung. Die Kosten werden vielmehr jährlich anhand der zu erwartenden Kosten für das folgende Kalenderjahr sowie der Differenz zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlichen Kosten des jeweiligen Vorjahres ermittelt und über Entgelte erlöst.
  
Es wird also wohl zunächst davon abgesehen, alle bestehenden oder künftigen Wasserstoffleitungen oder -netze zwingend einer Regulierung zu unterwerfen. Nach Auffassung des BMWi soll es im ersten Schritt der Einschätzung der Betreiber von Wasserstoffnetzen überlassen bleiben, ob ihr Geschäftsmodell für den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur durch einen Rechtsrahmen, der insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang potenzieller Nutzer absichert, unterstützt werden kann.
  
Es bleibt spannend!

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