Kommunaler Gesamtabschluss

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​Nach Jahren der Privatisierung verfügen die meisten Kommunen inzwischen über konzernähnliche Strukturen. Ein Blick in den Jahresabschluss der Kernkommune allein kann deshalb keinen vollumfänglichen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune bieten.
 
Dies haben auch die Landesgesetzgeber erkannt und deshalb festgelegt, dass die Kommunen, die wesentliche Aufgabenbereiche verselbständigt haben, nach der Aufstellung eines Jahresabschlusses auch einen kommunalen Konzernabschluss, den sogenannten Gesamtabschluss, nach den landesrechtlichen Vorschriften aufzustellen haben. Der kommunale Gesamtabschluss unterliegt grundsätzlich der Prüfungspflicht durch die örtliche Rechnungsprüfung.
   
Die fachliche Herausforderung beim kommunalen Gesamtabschluss liegt darin, dass die einzelnen zusammenzufassenden Einheiten meist in verschiedenen Rechnungslegungssystemen und nach unterschiedlichen Regeln bilanzieren. Entsprechend sind Anpassungen erforderlich.
  

Unsere Leistungen für Sie: 

Kämmerei

  • Komplettübernahme der Aufstellung
  • Abgrenzung des Konsolidierungskreises
  • Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse nach den Regeln der Konzernmutter
  • Behandlung von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung
  • Durchführung der Konsolidierungsschritte
  • Abbildung der Konsolidierung in einer Tabellenkalkulation oder einem Konsolidierungstool

  

Rechnungsprüfung

  • Vollständige Übernahme der Gesamtabschlussprüfung (sofern gesetzlich zulässig)
  • Unterstützung in Planung, Durchführung und Qualitätssicherung der Gesamtabschlussprüfung
  • Durchführung von Schwerpunktprüfungen zusammen mit den Rechnungsprüfern
  • Schulung im risikoorientierten Prüfungsansatz zur Konzernprüfung
  • Schulung in der Anwendung prüfungsunterstützender Softwareprodukte

  
Die langjährige Erfahrung unserer Kollegen in der Erstellung und Prüfung kommunaler Gesamtabschlüsse und auch privatrechtlicher Konzernabschlüsse versetzt uns in die Lage mit einem Höchstmaß an Pragmatismus an die Herausforderungen, die der kommunale Gesamtabschluss an uns stellt, heranzugehen.

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