Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung: Neuregelung Investitionsprüfungen

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veröffentlicht am 20. Mai 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

Am 8. April 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht.

  

  
Der Fokus der Neuregelungen liegt auf dem Prüfmaßstab. Künftig wird es bei der Prüfung darauf ankommen, ob ein Erwerb zu einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt, bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich.
 

Dadurch können kritische Unternehmenserwerbe seitens der Behörden vorausschauender geprüft werden.

Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken künftig auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung.
 

Darüber hinaus soll jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam sein.

Somit wird verhindert, dass die Erwerber während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen.
 

Im Entwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ist insbesondere geplant

  • Unternehmen aus dem Gesundheitssektor in die Liste der besonders sicherheitsrelevanten Unternehmen aufzunehmen, z.B. Impfstoff- und Antibiotikahersteller, Hersteller von medizinischer Schutzausrüstung und Hersteller von Medizingütern zur Behandlung hochansteckender Krankheiten.
  • Diese Maßnahme soll – vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie, aber auch mit Blick auf künftige vergleichbare Krisensituationen – einen Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in der Bundesrepublik Deutschland, sicherstellen.

 

Es bleibt abzuwarten inwieweit die Stellungnahmen aus den Industriebranchen hier ggf. noch zu Änderungen des Entwurfs führen.

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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