Chinas Investitionsrichtlinien 2023: Alter Wein in neuen Schläuchen?

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veröffentlicht am 13. September 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten
 
Am 13. August 2023 veröffentlichte der Staatsrat Chinas (State Council) neue Richt­linien zur weiteren Förderung und Verbesserung des Umfelds für ausländische Inves­titionen. Diese Richtlinien tragen den Titel „Opinions on Further Optimizing Foreign Investment Environment and Reinforcing the Efforts to Attract Foreign Investment“. Die Richtlinien zielen darauf ab, intensivere Anstrengungen zur Anziehung auslän­discher Investoren zu unternehmen. Die Richtlinien umfassen sechs Bereiche mit insgesamt 24 konkreten Maßnahmen. 

  

        

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die sechs Bereiche und eine Auswahl der darin vorgesehenen spezifischen Maßnahmen:
  

1. Förderung von Investitionen in spezifischen Branchen

In diesen Richtlinien wird dieser Bereich als „Verbesserung der Qualität der Nutzung ausländischen Kapitals“ bezeichnet. Damit ist gemeint, dass ausländische Investitionen in bestimmten von der Regierung gewünschten Sektoren besonders gefördert werden sollen, um Lenkungseffekte zu erzielen. 
 
Beispiele hierfür sind:
  • Errichtung von Forschungs- und Entwicklungszentren in China zur Durchführung wissenschaftlicher Projekte und zur Entwicklung industrieller Anwendungen. Besonderes Augenmerkt liegt dabei auf Projekten im Bereich Biomedizin, die beschleunigt werden sollen. Dies umfasst auch die Durchführung klinischer Studien von im Ausland hergestellten Medikamenten sowie den Transfer der Produktion solcher Medikamente nach China.
  • Unterstützung und Förderung ausländisch investierter Unternehmen in den Bereichen fortschrittliche Fertigung, moderne Dienstleistungen und digitale Wirtschaft. Dabei sollen unter Anleitung und Beteiligung der Unternehmen berufliche Schulungen in Zusammenarbeit mit chinesischen Berufsschulen, Universitäten und beruflichen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.
  • Ausweitung von Pilotprojekten für die Beteiligungen ausländischer Investoren an chinesischen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen an Eigenkapital und Risikokapitalinvestitionen (Equity Investments und Venture Capital Investments). Ebenso sollen Möglichkeiten zur Einrichtung und zum Betrieb von Mehrwert-Telekom­mu­ni­kations­diensten geschaffen werden.
  • Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten für ausländische Investoren durch Holding-Gesellschaften und regionale Unternehmenszentralen (Regional Headquarters) sowie durch ausländische qualifizierte Partner­schaften mit beschränkter Haftung (Foreign Qualified Limited Partnerships).
  • Unterstützung ausländischer Unternehmen bei der Verlagerung (von Teilen) ihrer Produktion aus den östlichen Landesteilen in die zentralen, westlichen, die nordöstlichen und grenznahen Regionen. Dies soll durch Partnerschaften und Kooperationen mit lokalen Unternehmen erleichtert werden. 
  • Steigerung der Bemühungen der lokalen Behörden bei der Bearbeitung und Umsetzung ausländischer Investitionen sowie eine effizientere Unterstützung der Investoren.
  

2. Gewährleistung der Gleichbehandlung

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass sich ausländisch investierte Unternehmen in vollem Umfang an staatlichen Beschaffungsmaßnahmen und Ausschreibungen teilnehmen können und die gleiche Behandlung erhalten wie inländische Unternehmen (Inländerbehandlung). Dies beinhaltet auch neue Regelungen in Bezug auf den Ursprung von Produkten, die in China hergestellt (Manufactured Within the Territory of the PRC) wurden, sowie spezifischen Standards, die mehr Klarheit schaffen sollen.
  

3. Stärkung des Schutzes ausländischer Investitionen

In diesem Bereich sind insbesondere Maßnahmen vorgesehen, die darauf abzielen, böswillige Spekulationen durch die Veröffentlichung und Verbreitung falscher Informationen im Internet zu bekämpfen, die die Rechte ausländischen Investoren beeinträchtigen. Es wird auch verstärkt gegen die Verantwortlichen solcher Hand­lungen vorgegangen. Darüber hinaus soll der Schutz des geistigen Eigentums verbessert werden, insbesondere durch eine verstärkte Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum auf administrativer Ebene.
  

4. Erleichterungen von Investitionen und betrieblichen Abläufen

In diesem Bereich werden vor allem Verwaltungsregelungen und -verfahren optimiert. Dies umfasst Aspekte wie Einreisebestimmungen, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Fachkräfte, den grenzüberschreitenden Datentransfer, einschließlich persönlicher Daten, sowie die Prüfung der Inspektions­raten von ausländisch investierten Unternehmen, insbesondere solcher mit hoher Kreditwürdigkeit.
   

5. Finanzielle und steuerliche Unterstützung

Die Maßnahmen sehen eine stärkere Unterstützung ausländischer Investitionen vor, indem finanzielle und steuerliche Anreize gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Sondermitteln in staatlichen Fonds und Steuervergünstigungen für die Re-Investition von Gewinnen im Inland, steuerliche Erleichterungen für ausländische Mitarbeiter, die Förderung qualifizierter Forschungs- und Entwicklungs­projekte und weitere Unterstützungsmaßnahmen. 
   

6. Verbesserung der Wirtschaftsförderung

Dieser Punkt betrifft insbesondere die lokalen Behörden, die für die Wirtschaftsförderung und die Anwerbung von ausländischen Investitionen verantwortlich sind. 

7. Unsere Analyse der neuen Richtlinien

Insgesamt senden diese Richtlinien ein positives und optimistisches Signal von Seiten der chinesischen Regierung aus. Sie zielen darauf ab, bestehende ausländische Investitionen weiter zu fördern, zusätzliche ausländische Investoren anzuwerben und das Vertrauen ausländischer Investoren zu stärken. 

Bei genauerer Analyse zeigt sich jedoch, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen kaum Neues enthalten. Viele dieser Punkte sind bereits in bestehenden Gesetzen und Verordnungen verankert, wie beispielsweise die Gleichbehandlung ausländisch investierten Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen im Foreign Investment Law. Die Förderung bestimmter Investitionen ist bereits in der entsprechenden Investitionsliste für geförderte Industrien (Catalogue of Encouraged Industries for Foreign Investment (2022)) aufgeführt. Auch steuerliche Anreize für Investitionen in zentralen und westlichen Regionen existieren bereits im Rahmen der „Go West“-Strategie. 
 
Andere der aufgeführten Maßnahmen erfordern zunächst Änderungen in den bestehenden Vorschriften, wie beispielsweise im Vergaberecht mit Blick auf die öffentlichen Ausschreibungen. Daher bleibt abzuwarten, wie ausländisch investierte Unternehmen von diesen Maßnahmen profitieren können. 
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