Lockerung der Negativlisten für ausländische Investitionen in China

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​veröffentlicht am 6. August 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Mit Wirkung zum 30. Juli 2019 sind neue Negativlisten betreffend Verbote und Restriktionen ausländischer Investitionen in China mit nationaler Geltung bzw. Geltung in den Freihandelszonen in Kraft getreten (Special Management Measures for the Market Entry of Foreign Investment (Negative List) (2019 Version) und Special Management Measures for the Market Entry of Foreign Investment in Pilot Free Trade Zones (Negative List) (2019 Version)). Diese ersetzen die entsprechenden Negativlisten aus dem Jahr 2018. Beide Listen reduzieren die Sektoren und Bereiche, in denen Restriktionen bzw. Verbote für ausländische Investitionen gelten.

 

 

Reduzierung der beschränkten Branchen

In der nationalen Liste 2019 reduziert sich die Anzahl der beschränkten Branchen von 48 auf 40. In einzelnen Teilbranchen wurde  das Erfordernis einer chinesischen Mehrheitsbeteiligung abgeschafft, so zum Beispiel bei inländischen Schifffahrtsagenturen, beim Bau und Betrieb von Gas- und Dampfleitungen in Städten mit mehr als 500,000 Einwohnern (wobei die Beschränkung bei der Wasserversorgung bestehen bleibt) und für den Bau und Betrieb von Kinos. Auch einige bisher verbotene Telekommunikations-Mehrwertdienste, beispielsweise Callcenter, können nunmehr zu 100% ausländisch investiert sein. Weiterhin ist das Joint-Venture-Erfordernis bei Investitionen im Bereich Öl- und Gaserkundung und -förderung sowie im Bergbau für einige Mineralien weggefallen. Darüber hinaus sieht die Negativliste vor, dass ausländische Beteiligungsbeschränkungen in der Automobilindustrie im Jahr 2020 und bei der Produktion von Bussen im Jahr 2022 wegfallen sollen.

 

Die neue Negativliste für die verschiedenen Freihandelszonen reduziert die Anzahl der beschränkten Sektoren von 45 auf 37, beispielsweise im Bereich Fischerei und Aquakulturen.

 

Encouraged Catalogue sieht weitere geförderte Investitionsbereiche vor

Neben den beiden Negativlisten ist auch die Liste der geförderten Investitionsbereiche aktualisiert worden (Catalogue of Encouraged Industries for Foreign Investment (2019) – „Encouraged Catalogue"). Der Encouraged Catalogue besteht aus zwei Teilen, wobei ein Teil auf das gesamte Land anwendbar ist und der zweite Teil auf 22 Provinzen insbesondere in Zentral- und Westchina. In dem landesweiten Katalog stieg die Zahl der geförderten Industrien von 348 auf 415 und im Unterkatalog für Zentral- und Westchina sogar von 639 auf 693.

 

Geförderte Industriebranchen sind vor allem Hochtechnologie und Neue Technologien, Umweltschutz, Informationstechnologie, Herstellung von Industrieausrüstungen (z.B. Roboter), neue Materialien wie auch bestimmte Bereiche der pharmazeutischen Industrie. Ebenfalls finden sich im Encouraged Catalogue auch Dienstleistungen (beispielsweise Ingenieursdienstleistungen, Buchhaltungs- und Steuerberatung, Test- und Zertifizierungsdienstleistungen, technische Dienstleistungen wie Lieferkettenmanagement, Wirtschaftskreislauf, Energie) sowie Bereiche wie moderne Landwirtschaft und andere Industrien und Dienstleistungen abhängig vom Entwicklungsstand der Provinz oder Region.

 

Negativliste für Marktzugang bleibt bestehen

Zu beachten ist, dass neben den Negativlisten nach wie vor die Negativliste für den Marktzugang (Negative List for Market Access 2018) mit Verboten und Beschränkungen für ausländische als auch inländische Investitionen Anwendung findet.

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