Compliance in Indien – Zwingende Herausforderung

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zuletzt aktualisiert am 9. August 2017
 

Von Rahul Oza, Dharm Veer Singh Krishnawat und Ulrike Grube, Rödl & Partner Pune, Mumbai, Chennai, Bangalore und Nürnberg
  
 

​Die aufsteigende Industrienation Indien hat erkannt, dass die Durchsetzung von Compliance-Richtlinien unverzichtbar geworden ist. Aufgrund des – in den Köpfen indischer Manager teils noch bestehenden – zweifelhaften Grundverständnisses zur Notwendigkeit von Compliance, entsteht ein Spannungsfeld, das für den ausländischen Investor eine nicht unerhebliche, aber zu bewältigende Aufgabe darstellt.
  


   

Als stetig wachsende Volkswirtschaft zählt Indien zu den Top 10 der attraktivsten Investitionsstandorte. Eine der größten Herausforderungen ist nach wie vor die weitverbreitete Korruption, die die indische Regierung durch Maßnahmen wie die zum Ende des Jahres 2016 eingeläutete Bargeldreform und sich anschließende, weitere Reformen nachhaltig zu bekämpfen versucht.
 

 
„Code of Conduct”

Die Schwierigkeit für ausländische Investoren liegt darin, dass in Indien ein ungeahnt hohes Erfordernis an Compliance besteht, dem indischen Management jedoch oftmals das ausreichende Bewusstsein dafür fehlt. Die indische Auffassung der Einhaltung von Compliance-Vorschriften entwickelt sich zwar in eine positive Richtung, bei der Umsetzung bedarf es dennoch einer intensiven Überwachung durch das Mutterunter­nehmen. Mitarbeiter und Manager sollten daher regelmäßig zu bestehenden Compliance-Regelungen geschult werden, um ein Gefühl dafür zu entwickeln und den betrieblichen Code of Conduct zur gängigen Praxis im Unternehmen befolgen zu können. 
 
Ist das indische Management durch das Mutterunternehmen nicht ausdrücklich angehalten, die Umsetzung der bestehenden Satzungen zu überwachen, kann das sehr schnell negative Auswirkungen auf das deutsche Stammhaus haben: Das „Board of Directors” (das Geschäftsführungsorgan einer indischen Kapitalgesellschaft) ist für die Einhaltung der Compliance verantwortlich und in aller Regel mehrheitlich von Direktoren aus dem Stammhaus besetzt. Dabei ist zu beachten, dass indische Compliance-Vorschriften vielfältig sind und ihre Anwendbarkeit vom Unternehmenszweck bzw. Industriezweig abhängt: Produ­zierende Unternehmen unterliegen mehr Statuten als reine Vertriebsgesellschaften.
 

Enthaftung durch gezielte Maßnahmen

Die Strafen für Verstöße mögen in Indien – je nach Rechtsbereich (mit Ausnahme des Steuerrechts) – im Vergleich zum deutschen Recht gering ausfallen. Sofern es aber zu einer behördlichen oder strafrecht­lichen Verfolgung kommen sollte, ist die Bereinigung des Verstoßes vor Ort mit einem enormen Kosten­aufwand verbunden und hat Ausstrahlungswirkung auf die etwaige Strafbarkeit in Deutschland.
 
Um derartige Compliance-Regelbrüche und strafrechtlich relevante Sachverhalte wie Betrug und Untreue durch das lokale Management zu verhindern, müssen u.a. interne Finanzkontrollmaßnahmen etabliert und deren effektive Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer sichergestellt werden.  Zur weiteren Risikominimierung entscheiden sich ausländische Investoren darüber hinaus häufig für freiwillige interne Audits. So können mögliche Vergehen rechtzeitig aufgedeckt und die Befolgung der Compliance-Vorschriften gewahrt werden. Derartige Maßnahmen dienen zudem der Exkulpation des Managements. 
 
Der proaktive und offensive Umgang mit festgestellten Verstößen ist in Indien – auch zum Schutz des Investors – dringend anzuraten. Die indische Gesetzgebung sieht dazu zahlreiche Meldepflichten für Direktoren, aber auch Selbstanzeige- und Leniency-Regelungen vor.
 
Die Vorkehrungen müssen vor dem Hintergrund der ggf. beim Investor ebenfalls vorzunehmenden Schritte stets geplant und abgestimmt vorgenommen werden. Nur auf diese Weise ist die länderübergreifende Verzahnung von Compliance ein „Enthaftungs-Element”.
 

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