Schulterschluss statt Protektionismus – Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko

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veröffentlicht am 9. Oktober 2018
 

Am 21. April 2018 haben die Europäische Union und Mexiko über die Änderungen des noch geltenden, im Jahr 1997 unterzeichneten Freihandelsabkommens eine grundlegende Einigung erzielt, die voraussichtlich 2019 in Kraft treten wird. Entgegen des von Donald Trump betriebenen Protektionismus bei den Verhandlungen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko, bestreben die Europäische Union und Mexiko, den Handel untereinander zu vereinfachen und zu stärken.

 

 

Die EU und Mexiko haben eine Grundsatzeinigung bei der Aktualisierung des Freihandelsabkommens erreicht. Beide Partner profitieren von einem offenen und fairen Handel, der auf einer Reihe neuer Regeln basiert.
 

Inhalt des modernisierten Abkommens

Von den kommenden Änderungen haben v.a. Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher der EU einen großen Nutzen. So können durch das Abschaffen der noch bestehenden Zölle Waren aus der EU wesentlich einfacher und zugleich günstiger ohne Zölle in Mexiko verkauft werden. Insbesondere entfällt mit dem neuen Abkommen der Zoll auf wichtige Lebensmittel der EU, wie Nudeln, Schokolade und Süßwaren, Blauschimmelkäse, Äpfel und Dosenpfirsiche, praktisch alle Schweinefleisch- und Geflügel­erzeugnisse. Außerdem entfällt der Zoll auf mexikanische Produkte wie Orangensaft, Thunfisch, Agavensirup, Früchte und Gemüse.
 
Auch das Zollverfahren soll künftig verbessert werden, indem nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden. Das soll, wie im Abkommen gemeinsam festgelegt, durch eine bessere Zusammenarbeit, einen optimierten Informationsaustausch sowie eine höhere Transparenz und Zugänglichkeit des Verfahrens erreicht werden.
 
Beim Handel mit Industriegütern ist es nicht länger notwendig, für Mexiko eigene, spezielle Pro­duktions­linien für Waren zu erstellen. Vielmehr werden die in der EU üblichen Produktzertifizierungen anerkannt, sodass die Unternehmen in der EU nicht mehr nachweisen müssen, dass sie die geltenden mexikanisch­en Normen eingehalten haben. Besonders im Automobilsektor wird durch die Angleichung der tech­nischen Vorschriften die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkomponenten gefördert. Der aus Europa bekannte Produktionsaufbau kann 1 zu 1 übernommen werden. 
 
Des Weiteren macht das Abkommen den EU-Unternehmen den Markt für öffentliche Aufträge in Mexiko zugänglich. Dadurch können erstmalig nicht-mexikanische Unternehmen Angebote für öffentliche Aufträge einreichen.
 
Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor soll mit verschiedenen Maßnahmen gegen Korruption vorgegangen werden. U.a. soll Geldwäsche bekämpft und die Annahme von Bestechungen durch Beamte als Straftat definiert werden, es sollen verstärkt interne Kontrollen der externen Rechnungsprüfung und der Finanzberichterstattung durchgeführt werden. Das modernisierte Abkommen enthält außerdem  –  basierend auf dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation  –  verbindliche Ver­pflich­tungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und auf Grundlage multilateraler Umweltabkommen zum Umwelt- und Klimaschutz. Auch soll das Pariser Übereinkommen über den Klimawandel von beiden Partnern erfüllt werden.
 

Verbraucher genießen erhöhten Schutz im Bereich des Online-Handels, indem ein sicheres Umfeld geschaffen wird. Außerdem soll durch den Schutz von geografischen Angaben mexikanischen Ver­brauchern gegenüber garantiert werden, dass sie auch tatsächlich ein echtes europäisches Produkt kaufen. So wird z.B. der sog. „Manchego-Käse” in Mexiko aus Kuhmilch hergestellt, während der spanische aus Schafsmilch besteht.
 
Zum Thema Investitionen wird zum einen der Marktzugang in Sektoren wie Telekommunikation und Energie verbessert; zum anderen werden sämtliche Investitionen geschützt, bspw. durch die Garantie der Nichtdiskriminierung, einer gerechten und billigen Behandlung sowie, dass keine Enteignung ohne eine zeitnahe und angemessene Entschädigung erfolgt.
 
Zudem sieht das Abkommen vor, dass eine Internetseite einzurichten ist, die kleineren und mittleren Unternehmen aus der EU die Informationen zur Verfügung stellt, die sie für den Zugang zum mexikanischen Markt benötigen – und umgekehrt.
 

Ausblick

Bis die Änderungen in Kraft treten, müssen noch letzte Fragen der Umsetzung geklärt werden. Sobald eine finale Fassung des neuen Freihandelsabkommens ausgearbeitet wurde, findet das sog. „legal scrubbing” statt: Die EU-Kommission nimmt noch einmal eine rechtliche Prüfung des Wortlauts des Abkommens vor.  
 
Anschließend erfolgt die Übersetzung in alle EU-Amtssprachen. Zu guter Letzt muss es noch von dem Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden. Allerdings ist vor 2020 nicht mit dem Inkrafttreten des Abkommens zu rechnen, weshalb sich das neue Freihandelsabkommen nicht auf die Neuverhandlungen von NAFTA auswirken wird.

    

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