Exportkontroll-Update

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 16. Mai 2024 | Lesedauer ca. 2 Minute

    

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1226 neue Standards gesetzt, die bestimmte Verstöße gegen Sanktionen als Straftaten definieren und mit nun deutlich höheren Strafen als in Deutschland üblich belegen werden. Die Richtlinie, veröffentlicht am 24. April 2024, fordert von den Mitgliedstaaten der EU, ihre nationalen Gesetze anzupassen, um den neuen Standards gerecht zu werden.
  

 

Bisher waren die Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen uneinheitlich und oft (aus EU-Sicht) nicht abschre­ckend genug. Die Richtlinie 2024/1226 wurde hier eingeführt, um für mehr Klarheit und Einheitlichkeit in der EU zu sorgen.
 
Die Richtlinie definiert verschiedene Handlungen, die als Straftaten gelten, darunter Verstöße gegen Bereitstel­lungs- und Einfriergebote, den Handel mit sanktionierten Waren, das Erbringen verbotener Finanzdienstleis­tungen und andere Dienstleistungen sowie die Umgehung von Sanktionen. Unternehmen und natürliche Perso­nen, die an solchen Straftaten beteiligt sind, können mit Freiheitsstrafen und Geldbußen belegt werden. Straf­bar soll auch ein grob fahrlässiger Verstoß sein, wenn er sensitive Güter betrifft, die in der Gemeinsamen Mili­tärgüterliste oder in Anhang I und IV der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführt sind.
 
Unternehmen drohen hohe Geldstrafen von bis zu 40 Mio. Euro (aktuell in Deutschland 10 Millionen Euro) oder 5 Prozent ihres Jahresumsatzes. Neben Haft- und Geldstrafen sollen auch weitere Maßnahmen verhängt werden können, wie z. B. die Entziehung von Genehmigungen und Zulassungen oder das Verbot, bestimmte Führungspositionen in Unternehmen zu bekleiden – für natürliche Personen. Bei Unternehmen droht etwa der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen und/oder Vergabeverfahren, der Widerruf von etwaigen Genehmi­gungen bzw. Zulassungen bis hin zur gerichtlich angeordneten Auflösung.
 
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 25. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland müssen einige Gesetze, insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz, angepasst werden. Es wird erwartet, dass die Richtlinie die Compliance von Unternehmen stärken wird, da die Strafen für Verstöße erheblich verschärft werden. Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland die Bußgelder gestaltet - ob sie an den globalen Jahresumsatz gekoppelt werden oder nicht, was kleinere Unternehmen begünstigen würde. In jedem Fall dürften die Strafandrohungen EU-weit zu einem verstärkten Fokus auf die Einhaltung von Sanktionen in Unternehmen führen, aber wohl auch den Fokus bei den Staatsanwaltschaften​.

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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