Beschluss der Europäischen Kommission zur Förderung Nachrüstung von Dieselbussen (SA.51450)

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Nachdem die Europäische Kommission im Februar dieses Jahres bereits die Förderung von Elektrobussen beihilferechtlich genehmigt hat, wurde nun die Ausweitung der Nachrüstung von Dieselbussen beihilferechtlich genehmigt, um damit einen Beitrag zu sauberer Luft zu leisten und zugleich unsere Industrie wettbewerbsfähiger zu machen.


In der Bunderepublik Deutschland wurden in den vergangenen Jahren wiederholt die Luftschadstoffgrenzwerte überschritten. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind Dieselfahrverbote grundsätzlich möglich und wurden bereits mehrfach durch Verwaltungsgerichte ausgesprochen (siehe Kompass Mobilität 15/2018). Die Europäische Kommission hat u.a. die Bundesrepublik Deutschland wegen andauernd schlechter Luftqualität verklagt. Bereits im Februar hat die Bundesregierung eine Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV auf der beihilferechtlichen Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 veröffentlicht.

 

Die Bundesrepublik Deutschland will diese Förderung ausweiten und 107 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um in rund 90 Städten und Gemeinden, in denen 2016 oder 2017 die Stickoxid-Grenzwerte überschritten wurden, die Nachrüstung von Dieselbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu unterstützen. Finanziert werden mit diesem Betrag System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen.


Die Maßnahme ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020” der Bundesregierung, das darauf abzielt, den Stickoxid-Ausstoß so schnell wie möglich zu reduzieren. Nach Auffassung der Kommission wird die staatliche Regelung Busunternehmen Anreiz bieten, in umweltfreundlichere Busse mit deutlich geringeren Stickoxidemissionen zu investieren. Die nachgerüsteten Busse sollen mindestens 85 Prozent weniger Stickoxide ausstoßen. Somit dürfte die geplante Unterstützung für die Nachrüstung von bis zu 7000 Dieselbussen zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen um schätzungsweise 2200 Tonnen pro Jahr führen. Dies dürfte, insbesondere in den Städten, rasch zur Verbesserung der Luftqualität und der öffentlichen Gesundheit beitragen.


Die Maßnahme steht auch mit der Mitteilung der Kommission von 2018 „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle” im Einklang‚ nach der die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten einen Rahmen bieten, um Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität zu erleichtern und damit einen Beitrag zu sauberer Luft zu leisten und zugleich unsere Industrie wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mitgliedstaaten können diese Vorschriften auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene anwenden, um Emissionen, beispielsweise im Straßenverkehr, wirksam zu bekämpfen.

 

Die Kommission hat die erweiterte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, da sie zu den Umweltzielen der EU beiträgt, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

 

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