China: Die Revolution im persönlichen Einkommensteuerrecht

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zuletzt aktualisiert am 27. September 2023 | Lesedauer ca. 5 Minuten


Seit 2018 führt China eine Reihe von Maßnahmen durch, um die von der chinesischen Regierung eingeleiteten umfassenden Steuersenkungen umzusetzen. Neben den gelockerten Verwaltungsmaß­nahmen zu den steuerlich abzugsfähigen Kosten und Aufwendungen für die Körperschaftsteuer und den deutlich reduzierten effektiven Steuersätzen für die Mehrwertsteuer hat das erneuerte Gesetz der „Individual Income Tax” (kurz IIT-Gesetz) auch die Steuerbelastung des persönlichen Ein­kommens stark entlastet, um sicherzustellen, dass jeder Einzelne zu einem gewissen Grad von der Steuersenkung profitieren kann.

Nachfolgend sind die wesentlichen Regelungen des neuen IIT-Gesetzes zusammengefasst.



    

Steueransässige und Nicht-Steueransässige

Eine natürliche Person, die entweder in China einen Wohnsitz hat oder keinen Wohnsitz hat, aber 183 Tage oder länger in einem Steuerjahr in China bleibt, gilt als chinesischer Steueransässiger. Andere Personen werden als Nicht-Steueransässige definiert. Der Tag, an dem sich ein ausländischer Expatriate weniger als 24 Stunden in China aufhält, wird bei der Bemessung der 183-Tagen-Schwelle ausgeschlossen. Daher werden Ein- und Ausreisetage bei der Bemessung nicht gezählt.

    

Bei einem Steueransässigen wird die IIT auf alle Einkünfte innerhalb und außerhalb von China erhoben. Für einen Nicht-Steueransässigen unterliegen nur solche Einkünfte der chinesischen IIT , die aus chinesischen Quellen stammen oder ihnen zugerechnet werden (sogenanntes „China sourced income”).

      

Steuerberechnung für Steueransässige

Die folgenden progressiven Steuersatzstufen werden auf die jährlichen konsolidierten Einkünfte eines Nicht-Steueransässigen angewendet, die Löhne und Gehälter, Vergütung für persönliche Dienstleistungen, Autorenvergütung und Lizenzgebühren enthalten. Das jährliche steuerpflichtige Einkommen basiert auf den jährlichen Bruttoeinkünften abzüglich eines Standardfreibetrages von 60.000 Renminbi sowie des Arbeitnehmeranteils an der chinesischen Sozialversicherung.

 


Tabelle 1
 

Jede natürliche oder juristische Person, die Zahlungen von persönlichen Einkünften an einen Steueransässigen leistet, sollte als Withholding-Agent für die IIT verantwortlich sein. Z.B. müssen Tax-Withholding-Agents bei der Lohn- und Gehaltszahlung an Steuerpflichtige mit dem gesamten zu versteuernden Einkommen im bisherigen Jahresverlauf und dem anwendbaren jährlichen progressiven Steuersatz die IIT berechnen und dann die bis zum Vormonat kumuliert gezahlte IIT abziehen, um die IIT für den aktuellen Monat festzulegen. Weitere Informationen sowie ein Berechnungsbeispiel finden Sie im Beitrag „China: Weitere Ausführungsbestimmungen zum neuen Einkommensteuergesetz (IIT-Gesetz)”.

 

Abzugsposten von der Besteuerungsgrundlage

Für Steueransässige können die folgenden speziellen zusätzlichen Abzugsposten zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage gelten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

 

 

Tabelle 2

 

Ausländische steueransässige Personen besitzen ein Wahlrecht, die folgenden traditionellen speziellen Steuerbegünstigungen auf tatsächlicher Basis gemäß der aktuellen Ankündigung bis zum 31. Dezember in Anspruch zu nehmen und auf die vorgenannten zusätzlichen Freibeträgen zu verzichten.

 

 

Tabelle 3

 

Entlastung der IIT-Zahlungsverpflichtung für das weltweite Einkommen: 6-Jahres-Regel

Als besondere Erleichterung für Steueransässige, die keinen Wohnsitz in China haben, hat das IIT-Gesetz die ehemalige 5-Jahres-Regelung auf eine 6-Jahres-Regelung für die Einkommensteuerpflicht auf das Weltein­kommen in China aktualisiert. Ein Steueransässiger, der keinen Wohnsitz in China hat und dessen persönliches Einkommen aus dem Ausland stammt und nicht von einer chinesischen natürlichen oder juristischen Person gezahlt oder getragen wird, kann von der chinesischen IIT befreit werden, es sei denn, die Person hat sich zuvor mindestens sechs Kalenderjahre kumulativ jeweils mind. 183 Tage im Jahr in China aufgehalten, ohne China für mehr als 30 Tage am Stück verlassen zu haben.

    

Wenn die Kriterien der 6-Jahres-Regelung erfüllt sind, unterliegen Erträge wie Zinsen eines ausländischen Schuldners, Dividenden aus einer ausländischen Investition, Mieteinnahmen aus einer Immobilie außerhalb Chinas usw. nicht der chinesischen IIT, selbst wenn die Person nach dem IIT-Gesetz ein Steueransässiger wird.


Die 6-Jahres-Regel gilt seit 2019. Die Jahre vor 2019 werden bei der Bemessung nicht berücksichtigt. Selbst für diejenigen, die nach dem alten IIT-Gesetz einen 5-Jahres-Aufenthalt haben und bereits mit ihrem Welteinkommenin China steuerpflichtig sind, wird die Pflicht ab 2019 durch die 6-Jahres-Regelung entfallen, bis sie sich für weitere sechs Jahre in China aufhalten, in denen sie mehr als 183 Tage in China bleiben, ohne 30 Tage am Stück auszureisen. Das bedeutet, dass ein Steueransässiger ohne Wohnsitz in China frühestens 2025 seiner Einkommensteuerpflicht auf sein Welteinkommenin China nachzukommen hat. Davor kann jede Pause von mehr als 30 Tagen außerhalb Chinas die Uhr von Anfang an zurücksetzen.


Steuerberechnung für Nicht-Steueransässige

Die IIT der Nicht-Steueransässigen wird weiterhin auf monatlicher Basis unter Verwendung der folgenden monatlichen progressiven Steuersätze berechnet.

 


Tabelle 4

 

Die oben genannten Steuersätze gelten für Löhne und Gehälter, Vergütung für persönliche Dienstleistungen, Autorenvergütung und Lizenzgebühren von Nicht-Steueransässigen. Das monatliche steuerpflichtige Einkommen basiert auf den monatlichen Bruttoeinkünften abzüglich eines Freibetrages von 5.000 Renminbi (für Löhne und Gehälter), 20 Prozent der Bruttoeinnahmen (für Vergütung für persönliche Dienstleistungen und Lizenz­gebühren) oder 44 Prozent der Bruttoeinnahmen (für Autorenvergütung).

    

Steuerbegünstigungen

Nach den aktuellen IIT-Vorschriften sind die geltenden Steuerbegünstigungen wie folgt:
  • Die bisherige bevorzugte Steuerberechnungsmethode für Jahresboni ist für Steueransässige weiterhin optional. Boni können separat von sonstigen konsolidierten Einkünften besteuert und für die Ermittlung des Steuersatzes (nach Tabelle 4) durch 12 geteilt werden. Der effektive Steuersatz kann bis zu einem gewissen Grad gesenkt werden.            
  • Mehrmonatsboni von Nicht-Steueransässigen können separat von Löhnen und Gehältern besteuert und für die Ermittlung des Steuersatzes (nach Tabelle 4) durch 6 geteilt werden.
  • Aktienoptionen von Steueransässigen können separat von sonstigen konsolidierten Einkünften besteuert werden und unterliegen dem Steuersatz in der Tabelle 1. Für Nicht-Steueransässige gilt für die Besteuerung von Aktienoptionen die gleiche Methode wie bei Mehrmonatsboni.
  • Abfindungen sollten auch besteuert werden, wenn sie das dreifache durchschnittliche Jahreseinkommen aller Arbeitnehmer in der Region vom Vorjahr überschreitet. Der steuerpflichtige Betrag wird separat von sonstigen konsolidierten Einkünften unter Berücksichtigung der Tabelle 1 ermittelt.
  • Für Personen ohne Wohnsitz in China, die jedoch eine ausländische Position innehaben, kann die Besteuerungsgrundlage der chinesischen IIT auf Mehrmonatsboni und Aktienoptionen weiter auf das Einkommen aus China und dem Ausland basierend auf der Anzahl der Arbeitstage inner- und außerhalb Chinas aufgeteilt werden.

 

Aufteilung von Löhnen und Gehältern

Für Personen, die keinen Wohnsitz in China haben, kann die Bemessungsgrundlage des Gehaltseinkommens nach bestimmten Regeln aufgeteilt werden, wenn sie eine Doppelfunktion innerhalb und außerhalb Chinas ausüben oder nur eine Position im Ausland einnehmen.


Nach dem alten IIT-Gesetz richtet sich der anwendbare Grenzsteuersatz nach dem Welteinkommen. Das aktuelle IIT-Gesetz hat die alte Praxis aufgehoben und die Aufteilung direkt auf der Bemessungsgrundlage vorgenommen, was sowohl die Aufteilungslogik übernimmt als auch den anwendbaren Grenzsteuersatz senkt. Die Aufteilungsregeln stellen sich wie folgt dar:

 

Tabelle 5
 

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag „Große IIT-Entlastung für ausländische Expatriates in China”.

    

Fazit

Nach der Reform hat das aktuelle Gesetz die IIT-Belastung Chinas für alle Steuerzahler gesenkt und praktische Leitlinien erstellt, die nachvollziehbarer sind. Auf der anderen Seite wird die trans­parentere Anleitung die IIT-Verwaltung und -Erhebung der Steuerbehörde einfacher machen, insbesondere im Umfeld von Big Data.


Dennoch gibt es einige praktische Hindernisse oder Unsicherheiten in Bezug auf die Steuererklärung. Bis zur Veröffentlichung weiterer Steuervorschriften empfehlen wir, dass natürliche oder juristische Personen in China eine rechtzeitige und reibungslose Kommunikation mit der lokalen Steuerbehörde führen, um Details in der Praxis zu besprechen, und ggf. professionelle Unterstützung suchen.

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