M&A: Umstrukturierung vor dem Unternehmensverkauf

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zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten

Die rechtliche und steuerliche Struktur eines Unter­nehmens spielt beim Unter­nehmens­verkauf eine ent­scheidende Rolle. Eine sinnvolle Um­struk­turierung im Vor­feld einer Trans­aktion kann den Weg für den erfolg­reichen Verkauf frei machen.
 


Die Initiative zur Umstrukturierung mag von den Unternehmensinhabern ausgehen, um das Unternehmen attraktiver für einen potenziellen Käufer zu machen. Häufig kommt der Anstoß zum Umbau aber auch von einem konkreten Kaufinteressenten, mit dem schon Verkaufsgespräche stattfinden. Wenn der potenzielle Käufer erst bei den Verhandlungen eine bestimmte Unternehmensstruktur zur Bedingung macht, wird der Transaktionsprozess und -erfolg im besten Fall nur aufgehalten. Es empfiehlt sich daher bereits im Vorfeld der Transaktion aus rechtlicher und steuerlicher Sicht des Unternehmensinhabers ein „Weitblick” auf die Unternehmensstruktur.
 

Gewachsenes Dickicht lichten

Regelmäßig werden die rechtlichen und steuerrechtlichen Strukturen bei der Unternehmensentwicklung nicht mit höchster Priorität entwickelt und angepasst. Daher bietet sich „am Vorabend” eines Unternehmensverkaufs nicht selten folgendes Bild:
  • Das Unternehmen verfügt über eine Vielzahl von In- und Auslandsgesellschaften unterschiedlichster Größe und funktionaler Ausrichtung.
  • Die Mutter-Tochter-Verhältnisse in der Unternehmensgruppe bilden nicht die tatsächlichen bzw. wünschens­werten Betriebsabläufe ab, d.h. Ineffizienzen sind gleichsam institutionalisiert.
  • Wegen einer unsauberen Corporate Governance in der Unternehmenshistorie werden rechtliche und steuerliche Haftungsrisiken mitgeschleppt.
 
Der Erwerber hat meist ein Interesse an einer klaren und transparenten Unternehmensstruktur sowie an der Bereinigung von rechtlichen und steuerlichen Risiken im Vorfeld der Übernahme. Um eine M&A-Transaktion aus der Sicht der Alteigner zu einem Erfolg auf ganzer Linie zu führen, empfiehlt es sich, das gewachsene Dickicht zu lichten. Risiken und Ineffizienzen müssen klar analysiert und definiert werden sowie dann in enger Abstimmung mit den Rechts- und Steuerberatern des Unternehmens möglichst aus dem Weg geräumt werden. Nur so lässt sich eine ausgewogene Risikoverteilung zwischen Veräußerern und Erwerbern erreichen und ein befriedigender Kaufpreis für die Alteigner erzielen. Dadurch wird letztlich gewährleistet, dass das Unternehmen unter dem neuen Eigentümer eine aussichtsreiche Zukunftsperspektive behält.
 

Vom Ergebnis her gedacht: Die verschiedenen Varianten

Für die Umstrukturierung vor dem Unternehmensverkauf stehen im Wesentlichen folgende Ansatzpunkte zur Verfügung:
 
Das Umwandlungsgesetz hält mit der Verschmelzung, der Spaltung und dem Formwechsel Möglichkeiten parat, die zu einer Gesamtrechtsnachfolge durch die jeweiligen aufnehmenden Rechtsträger führt. Mit Hilfe des Umwandlungs­steuer­gesetzes können die Umstrukturierungen in vielen Fällen auch steuerneutral umgesetzt werden. Das Umwandlungsrecht ist weitreichend europäisch harmonisiert, weshalb grenzüber­schreitende Transaktionen im Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts mit geringem Mehraufwand und u.U. nur geringer Steuerbelastung möglich sind.

  • Die Verschmelzung zweier Rechtsträger ist dergestalt denkbar, dass der eine auf den anderen verschmolzen wird, oder dass beide auf einen neuen, von ihnen dadurch gegründeten Rechtsträger verschmolzen werden.
  • Auch Spaltungen sind auf mehrere Arten möglich. Das Gesetz kennt die Aufspaltung (gesamtes Vermögen wird aufgeteilt und übertragen, wobei Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers Mitgliedschaften am übernehmenden Rechtsträger erhalten), die Abspaltung und die Ausgliederung (ein Teil des Vermögens wird übertragen, Mitgliedschaften am übernehmenden Rechtsträger erhalten im ersten Fall die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers, im zweiten Fall der übertragende Rechtsträger selbst).
 
Außerhalb der im Umwandlungsrecht vorgesehenen Möglichkeiten kann eine Gesamtrechtsnachfolge bspw. auch durch sog. „Anwachsungsmodelle” erreicht werden. Rechtliche und steuerliche Risiken aus der Unter­nehmens­historie werden bei der Gesamtrechtsnachfolge freilich stets mitübertragen. Besonderes Augenmerk ist auch darauf zu legen, dass die Umstrukturierungen möglichst ohne Steuerbelastung für Unternehmen und Alteigner durchgeführt werden, weshalb alternative Umstrukturierungsvarianten – insbesondere bei grenzüberschreitendem Bezug, d.h. wenn ausländische Tochtergesellschaften oder Gesellschafter betroffen sind – genau geprüft sein wollen.
 
Daneben kann auch der Weg der Einzelrechtsnachfolge gewählt werden, typischerweise durch Kaufvertrag und Eigentumsübertragung von Geschäftsanteilen oder (Teil-)betrieben. Dadurch würde bspw. eine Tochtergesellschaft in einem Konzern einen neuen Eigentümer erhalten, etwa eine andere Konzerngesell­schaft. So ließen sich etwa unterschiedliche Geschäftsfelder eines Unternehmens trennen, wenn sie isoliert vom Rest des Unternehmens im Wege eines sog. „carve-out” verkauft werden oder beim bisherigen Inhaber verbleiben sollen. Gleichzeitig bliebe die Haftungsabschirmung eines Geschäftsbetriebs durch eine eigene Körperschaft bewahrt.
 
Umstrukturierungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge lösen meist Steuerbelastungen aus, wenn keine Betriebe oder Teilbetriebe übertragen werden. Da die Bestimmung von Teilbetrieben in der Praxis schwierig ist, sollten die Voraussetzungen und etwaige steuerliche Konsequenzen bei Nichtanerkennung durch die Finanzverwaltung sorgfältig analysiert bzw. Alternativen gesucht werden. Andererseits kann die Realisierung stiller Reserven auch ein gewünschtes Gestaltungsmittel sein, wenn z.B. Verluste bzw. Verlustvorträge genutzt oder künftiges Abschreibungs­potenzial bzw. zusätzliche Liquidität generiert werden sollen.
 

Fazit

Die rechtliche und steuerliche Struktur eines Unternehmens spielt bei der Verhandlungen vor dem Unternehmensverkauf eine entscheidende Rolle, die zum Vertragsschluss oder zum Abbruch der Verkaufs­verhandlungen führen kann. Deshalb ist es im Vorfeld einer M&A-Transaktion wichtig, die wechselseitigen Ziele und Interessen des Erwerbers und des Verkäufers zu antizipieren, um wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen.  
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