Update Erbschaft- und Schenkungsteuer – Entschließungsantrag im Bundesrat zur Erhöhung der Erbschaftsteuer und Einführung einer Vermögensteuer

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 8. Oktober 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten
 

Der Bundesrat hat im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 über diverse Änderungen zur Erbschaftsteuer beraten. Diese beschränken sich auf Detailregelungen vor allem zu den Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen. Parallel dazu hat nun die Freie Hansestadt Bremen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der eine umfassende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer fordert. Der Erfolg des Antrags ist zwar angesichts der ablehnenden Haltung mehrerer größerer Bundesländer zu Erhöhungen der Erbschaftsteuer unwahrscheinlich. Er verdeutlicht jedoch, wohin sich das Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuerrecht in Zukunft entwickeln könnte. Bremen wird derzeit aus einer Dreierkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke regiert.

 

 

Der Inhalt des Entschließungsantrags

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Einnahmesituation der Länder und Kommunen zu verbessern. Dazu sollen insbesondere
  • das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen erhöht werden;
  • eine Vermögensteuer eingeführt werden;
  • die Abgeltungssteuer gestrichen und Einkünfte aus Kapitalerträgen künftig progressiv besteuert werden; und
  • Steuerhinterziehung konsequent bekämpft werden.

Weniger Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen

Bei Erbschaften und Schenkungen fordert der Entschließungsantrag eine Reduzierung von Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Besteuerung von Betriebsvermögen. Sehr hohe Erbschaften müssten angemessener besteuert werden. Bei seiner Rede im Bundesrat betonte der Bremer Finanzsenator Björn Fecker (Bündnis 90/Die Grünen), dass es zwar Stundungen und Härtefallregelungen für Betriebsvermögen geben müsse, aber pauschale Ausnahmen für die Besteuerung von Betriebsvermögen seien aus seiner Sicht unverhältnismäßig. Zugleich soll vermieden werden, dass selbstgenutztes Wohneigentum übermäßig besteuert wird. Dieses soll großzügig verschont werden. Das könnte nach Auffassung der Verfasser des Antrags durch eine Anhebung der persönlichen Freibeträge erfolgen. Konkrete Vorschläge, wie die Betriebsvermögensbegünstigung reformiert werden soll, enthält der Entschließungsantrag allerdings nicht. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen Katja Hessel (FDP) betonte bei ihrer Rede im Bundesrat, die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen seien wichtig, um Familienunternehmen die Nachfolge zu erleichtern. Sie seien Ihrer Ansicht nach in der derzeitigen Form sinnvoll.

Wiedereinführung der Vermögensteuer, aber Ausnahmen für Betriebsvermögen

Zwar fordert der Entschließungsantrag die Wiedereinführung der Vermögensteuer für sehr hohe Vermögen – eine konkrete Grenze wird aber nicht vorgeschlagen. Eine Substanzbesteuerung von Betriebsvermögen soll dagegen nicht erfolgen. Es sollen zudem großzügige Freibeträge gelten. Auch sonst enthält der Entschließungsantrag keine konkreten Forderungen zur Vermögensteuer. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen Hessel hielt dagegen, die Wiedereinführung der Vermögensteuer würde die Finanzverwaltung sehr belasten, ohne dass diese durch Mehreinnahmen aufgewogen würde.

Progressive Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen

Nach Auffassung des Bremer Finanzsenators Fecker führt die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen zu Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung. Vor allem Personen, die ausschließlich von hohen Kapitalerträgen leben, sollten gerechter besteuert werden.

Entschließungsantrag als politisches Instrument

Der Entschließungsantrag wurde in der Bundesratssitzung vom 27.9.2024 in den Finanzausschuss des Bundesrates überwiesen. Im Anschluss wird er dem Plenum des Bundesrats vorgelegt. Sofern er angenommen werden sollte, hätte er allerdings keinen bindenden Charakter. Er dient lediglich dazu, die Sichtweise des Bundesrates zu einem bestimmten Thema darzulegen und ein Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Entsprechend hat der Entschließungsantrag zur Erbschaft- und Vermögensteuer vorrangig politische Bedeutung. Würde der Bundesrat ernsthaft eine umfassende Reform der Erbschaft- und Vermögensteuer in Betracht ziehen, könnte er auch einen ausformulierten Gesetzesentwurf zu dieser Thematik in den Bundestag einbringen. Das ist aber in naher Zukunft nicht zu erwarten.

Fazit

Die Forderungen nach einer höheren Besteuerung des Betriebsvermögens bei der Unternehmensnachfolge sind nicht neu. Insbesondere aus den Reihen der derzeit in Bremen regierenden Parteien wurden diese in der Vergangenheit immer wieder vorgebracht. Ob sie sich letztlich durchsetzen können, wird maßgeblich vom Ausgang der nächsten Bundestagswahl 2025 abhängen. Gleiches gilt für die Forderung nach einer Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Grund für die Aussetzung der Erhebung waren verfassungsrechtliche Bedenken aufgrund der nach damaligem Recht unterschiedlichen Besteuerung von Grundbesitz und übrigem Vermögen. Diese wären vor der Wiedereinführung auszuräumen. Ob das gelingt, ist fraglich. Positiv an den Forderungen ist immerhin, dass Betriebsvermögen nicht doppelt mit Erbschaft- bzw. Schenkung- und Vermögensteuer besteuert werden soll. Eine Vermögensteuer auf Betriebsvermögen würde zudem erheblichen zusätzlichen Aufwand für Familienunternehmen bedeuten, da das Unternehmen in regelmäßigen Abständen bewertet werden müsste. Bei der bis 1996 erhobenen Vermögensteuer wurde Betriebsvermögen bei der Bemessungsgrundlage dagegen noch berücksichtigt. Damals wurde Vermögen über dem Freibetrag von DM 120.000 grundsätzlich mit einem jährlichen Steuersatz von 1 Prozent versteuert; Betriebsvermögen mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent. Bei Zusammenveranlagung mit Ehegatten und Kindern, einem Alter des Steuerpflichtigen von über 60 Jahren oder einer Schwerbehinderung erhöhte sich der Freibetrag.
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