Update Erbschaftsteuer – Debatte um Vermögensteuer und „Luxusvillen-Steuer“

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 21. August 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten
 

Vor der Bundestagswahl 2025 war intensiv über das Thema Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer diskutiert worden. Insbesondere die SPD sprach sich für eine Reform der Betriebsvermögensbegünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkung­steuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Ausdrückliches Ziel der SPD war es, eine effektive Mindestbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zu erreichen. Umso überraschender war dann, dass der Koalitionsvertrag zu diesem Thema keine Aussage enthielt. Offenbar konnten sich die Vertreter von CDU/CSU und SPD nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages war es zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer aber ruhiger geworden. Nun hat SPD Vizekanzler, Finanzminister und Co-Bundesvorsitzender der SPD im „ZDF Berlin direkt Sommerinterview“ dieses Thema erneut aufgegriffen und die Grundpositionen der SPD bekräftigt. ​

 

 

Die Vorschläge von Lars Klingbeil

Die Äußerungen Klingbeils erfolgten vor dem Hintergrund der geplanten massiven Investitionen des Bundes und der von der schwarz-roten Koalition forcierten Erhöhung des Rentenniveaus. Dadurch entsteht nach Aussage Klingbeils eine Haushaltslücke von ca. 30 Milliarden Euro.

Als Reaktion auf diesen erhöhten Kapitalbedarf des Bundes schlägt Lars Klingbeil Steuererhöhungen für Menschen, die „viel verdienen“ oder mit „super-hohen Vermögen“ vor. Die Koalition werde in diesem Zusammenhang über alle Fragen reden, wie bspw. Subventionsabbau, Reform der sozialen Sicherungen und Einsparungen bei Ministerien. Es werde „keine Option vom Tisch genommen“.

Zwar wollte sich Klingbeil auf ausdrückliche Nachfrage nicht dazu äußern, welche Steuern er konkret erhöhen würde. Seine Aussagen werden jedoch in der Presse durchweg als Forderung nach einer Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und Wiedereinführung der Vermögensteuer interpretiert. Auch, weil Klingbeil das bereits in der Vergangenheit gefordert hatte.

Reaktionen aus den Reihen von CDU/CSU

Die Reaktionen des Koalitionspartners CDU/CSU auf die Aussagen Klingbeils im ZDF Sommerinterview waren durchweg ablehnend.

CSU-Generalsekretär Martin Huber lehnte die Pläne Klingbeils in der BILD kategorisch ab. Mit der CSU seien Steuererhöhungen nicht machbar. Kanzleramtsminister Thorsten Frei von der CDU sagte der Rheinischen Post, der Koalitionsvertrag sehe keine Steuererhöhungen vor. Auch der Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn sieht im Magazin Focus kein Bedürfnis für Steuererhöhungen. Der Bayerische Finanzminister Albert Füracker von der CSU bezeichnete die Vorschläge Klingbeils als „Gift für die Konjunktur“.

Einordnung der Forderungen Klingbeils

Klar ist, dass die Vorschläge Klingbeils nur umgesetzt werden können, wenn die Unionsparteien der SPD in den Fragen höherer Erbschaft- und Schenkungsteuern oder Wiedereinführung der Vermögensteuer entgegenkommen.

Derzeit ist völlig offen, ob sich die Koalitionsparteien aus CDU/CSU und SPD überhaupt in dieser Legislaturperiode auf ein Konzept zu einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer einigen werden. Die Tatsache, dass man sich in den Koalitionsverhandlungen nicht einmal auf eine allgemeine Formulierung im Koalitionsvertrag beim Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer einigen konnte, spricht eher dagegen. Die Einführung einer Vermögensteuer in dieser Legislaturperiode erscheint derzeit sehr unwahrscheinlich.
Fest steht jedoch, dass die finanzielle Belastung des Bundes durch das Sondervermögen für Infrastruktur und die höheren Ausgaben für Verteidigung in den kommenden Jahren stark steigen wird. Dadurch könnte der Druck auf die Unionsparteien wachsen, diese Ausgaben durch höhere Steuereinnahmen auch bei Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer zu kompensieren. Die SPD hat sich durch die Aussagen Klingbeils im ZDF Sommerinterview jedenfalls bereits klar in diese Richtung positioniert.

Einigungszwang durch das Bundesverfassungsgericht?

Die Diskussion um eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist vor allem deshalb spannend, weil das Bundesverfassungsgericht eine Reform erzwingen könnte. Es stehen gleich mehrere wichtige Entscheidungen zur Erbschaftsteuer an (mehr dazu hier). Diese behandeln insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der derzeit noch bestehenden Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen. Wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird ist derzeit noch offen. Die Entscheidungen waren allerdings bereits für 2024 erwartet worden und sind daher überfällig.

Ebenso unklar ist, welcher Handlungsbedarf sich für Unternehmer aufgrund der Urteile des Bundesver­​fassungs­​gerichts ergeben wird. Sofern die derzeitigen Regelungen verfassungswidrig sein sollten, ist zwar zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine bestimmte Übergangsfrist bestimmt. Innerhalb dieser Frist müsste dann eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgen. Bis zu dieser Reform werden die bisherigen Regelungen zur Betriebsvermögensbegünstigung wahrscheinlich weiter gelten.

Allerdings ist zu beachten, dass eine geordnete Unternehmensnachfolge eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. Insbesondere ist es zur steuerlichen Optimierung der Nachfolge erforderlich, dass Unternehmensanteile bewertet und ggf. das Vermögen des Unternehmers strukturiert wird. Dafür ist in der Regel eine Vorlaufzeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren erforderlich. 

Insbesondere Unternehmer, die ohnehin in den nächsten Jahren eine Unternehmensnachfolge planen, sollten sich daher bereits jetzt mit einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer beschäftigen und die aktuellen Entwicklungen genau verfolgen.

Partei Die Linke fordert „Luxusvillen-Steuer“

Eher eine Randnotiz in der öffentlichen Debatte war eine kürzlich öffentlich gewordene Forderung der Partei Die Linke. Sie fordert in einem Konzeptpapier ebenfalls höhere Steuern für vermögende Personen in Form einer „Luxusvillen-Steuer“. Das Konzept soll Immobilien ab einem Wert von vier Millionen Euro erfassen. Für diese Immobilien soll es einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten bei der Grunderwerbsteuer und eine höhere Grundsteuer geben. Vorbild ist die US Metropole Los Angeles, in der es eine vergleichbare Steuer bereits gibt. Wie viele Immobilien in Deutschland betroffen wären, geht aus dem Konzept nicht hervor. Angesichts der aktuellen Immobilienpreise vor allem in größeren Städten, darf jedoch bezweifelt werden, dass von den Plänen nur typische „Luxusvillen“ erfasst wären. 

Die Mehreinnahmen dieser Steuer sollen nach dem Willen des Parteivorsitzenden Jan van Aken zur Finan­​​​​​zierung von bezahlbarem Wohnraum genutzt werden.

Die Forderung ist als bloßer Denkanstoß in der Debatte um Steuergerechtigkeit und bezahlbaren Wohnraum zu verstehen. Sie wird in dieser Legislaturperiode sehr wahrscheinlich nicht umgesetzt.​
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