Überarbeitung der GAufzV: BMF veröffentlicht Diskussionsentwurf

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veröffentlicht am 3. März 2017​
 

 

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung am 20. Dezember 2016 wurden erstmals in Deutschland konkrete Ansätze des von der OECD initiierten BEPS-Projekts in Bezug auf Verrechnungspreise in nationales Recht implementiert. Überarbeitet wurden in diesem Zusammenhang konkret die Angaben zu den Aufzeichnungspflichten gem. § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO). Korrespondierend ist im weiteren Verlauf der nationalen Implementierungsphase der BEPS-Maßnahmen nun eine Anpassung der Gewinnabgrenzungs­auf­zeichnungsverordnung (GAufzV), in der die erforderlichen Aufzeichnungspflichten ausführlich geregelt sind, notwendig. Diesbezüglich hat das Bundesministerium der Finanzen am 21. Februar 2017 einen Entwurf der Ablösungsverordnung zur Diskussion gestellt. Neben redaktionellen Anpassungen und Klarstellungen sollen insbesondere Regelungen zum 3-gliedrigen Dokumentationsansatz der OECD (Stammdokumentation sowie länder- und unternehmensbezogene Dokumentation) in die GAufzV aufgenommen werden.

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Michael Scharf

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