Verrechnungspreise im Fokus der Betriebsprüfung

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International tätige Unternehmen stehen bei der Finanzverwaltung seit jeher unter besonderer Beobachtung. Die Dokumentation der Ver­rechnungs­preise bildet dabei einen Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung. Die OECD drängt im Rahmen der Bekämpfung der Steuervermeidung von Konzernen auf mehr Transparenz. Daraus können sich durchaus auch Chancen für Familienunternehmen ergeben.
 
Die Strategien zur Steuerverkürzung großer Konzerne wie Google oder Amazon stehen schon seit Jahren in der Kritik politischer Entscheidungsträger. Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten bereits im Dezember 2012 Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung” vorgeschlagen, die OECD legte mit dem Bericht „Adressing Base Erosion and Profit Shifting” –​ kurz BEPS – nach. Ein zentrales Thema in diesem Kontext ist die konzerninterne Verrechnung von Leistungen bzw. Produkten und die Preise, die dafür bezahlt werden. Über diese Verrechnungspreise können Gewinne ins Ausland verlagert werden – vorzugsweise in Niedrigsteuerländer. Ziel der Politik ist es dagegen, dass die Unternehmen dort Steuern zahlen, wo Leistungen erbracht oder Produkte hergestellt bzw. verkauft werden.
 
Schon seit langem müssen Unternehmen daher die intern berechneten Preise dokumentieren, die Liste der Länder, die keinen transparenten Umgang mit Verrechnungspreisen fordern, wird ständig kürzer. „Die Dokumentation der Verrechnungspreise steht regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen – und zwar in Deutschland wie auch fast allen anderen Industriestaaten”, erklärt der bei Rödl & Partner für Verrechnungspreise zuständige Partner Michael Scharf. Können Unternehmen keine oder eine nur lückenhafte Darstellung vorlegen, drohen empfindliche Strafzahlungen. „Schlimmer noch: Der deutsche Fiskus kann in diesem Fall die Preise schätzen. Und dies fällt selten zugunsten des Unternehmens aus”, warnt Scharf.
 
Die OECD fordert nun im BEPS-Bericht, die Transparenz noch weiter zu erhöhen. Sie hat das von der EU schon 2006 entwickelte Master-File-Konzept aufgegriffen und um weitere Überlegungen ergänzt. Es sieht eine dreistufige Dokumentation auf lokaler und internationaler Ebene sowie die Abgabe einer länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting, kurz CbCR) vor. Das Konzept befindet sich international durch die lokalen Gesetzgeber in der Umsetzung. Allerdings kann bereits jetzt festgestellt werden, dass es keine homogene Umsetzung geben wird.
 
Für mittelständische Unternehmen könnte das langfristig eine Entlastung bedeuten. „Die Unternehmen brauchen eine neue Dokumentationsstrategie. Der Verwaltungsaufwand muss gesenkt werden”, fordert Scharf. Genau darauf zielt die OECD mit ab. Sie will unnötige Bürokratie vermeiden, die beispielsweise durch den Flickenteppich einzelstaatlicher Regelungen entsteht.
 
Während auf internationaler Ebene der Druck steigt, wenden die nationalen Behörden die ihnen zur Verfügung stehenden Kontrollmittel immer schärfer an. Länder wie Italien, Spanien oder Polen gehen besonders streng gegen Unternehmen vor, die keine ausreichende Dokumentation der Verrechnungspreise vorlegen können. Der deutsche Fiskus zieht bei Betriebsprüfungen mittlerweile regelmäßig Auslandsfachprüfer hinzu, um grenzüberschreitende Themen unter die Lupe zu nehmen. „Die Zeiten, in denen Verrechnungspreise bei der Betriebsprüfung stiefmütterlich behandelt wurden, sind vorbei”, beschreibt Scharf den Stimmungswandel. „Man darf die Prüfungskompetenz der Finanzbehörden nicht unterschätzen. Sie sind immer besser in der Lage, unsaubere Dokumentationen zu identifizieren und steigen notfalls inhaltlich tief ein. Die früher verbreitete Strategie, Fehler wegzudiskutieren, funktioniert nicht mehr.”
zuletzt aktualisiert am 24. August 2016

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