BEPS Projekt – Die neuesten Entwicklungen im Fokus

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​veröffentlicht am 10. August 2017

 

Die OECD nutzte das kürzlich stattgefundene G20-Gipfeltreffen in Hamburg als Gelegenheit um über den Status Quo des BEPS Projektes zu berichten. Aus Verrechnungspreisperspektive sind unter anderem die Unterzeichnung des multilateralen Instruments („MLI”), die Implementierung der Country-by-Country („CbC”)-Reporting Standards, sowie die Veröffentlichung der überarbeiteten Entwürfe der Richtlinien zu den Themen „Profit Split”, „Hard-to-value-Intangibles” („HTVI”) und der „Betriebsstättengewinnermittlung" relevant.

 

Multilaterales Instrument

Aktionspunkt 15 des BEPS Projektes, die Erstellung des MLI’s, stellt einen Meilenstein für die internationale Zusammenarbeit in Steuersachverhalten dar. Durch das MLI ist es möglich, bilaterale Steuerabkommen von mehr als 100 Ländern und Rechtssystemen synchron zu aktualisieren. Da das MLI gegenüber bestehenden bilateralen Verträgen Anwendungsvorrang hat, stellt es einen sehr effizienten Weg zur Veränderung von bestehenden Steuerabkommen dar. Zudem wird es durch das MLI möglich sein, die Ergebnisse des BEPS Aktionsplanes auf weltweit über 2.000 bestehende Steuerabkommen zu übertragen.


Nach der Unterzeichnungszeremonie, welche am 7. Juni in Paris stattgefunden hat, wurde von der OECD eine MLI-Datenbank veröffentlicht. Diese gibt Aufschluss darüber, ob bestehende zwischenstaatliche Steuerabkommen auf Grund der Unterzeichnung und Ratifizierung des MLI’s durch ein betroffenes Land abgeändert wurden. Auf der Homepage der OECD ist es zudem möglich, weitere Informationen, wie beispielsweise eine schrittweise Erläuterung der Funktionsweise des MLI’s, einzusehen.
  

CbC-Reporting

Das CbC-Reporting gehört zu den Maßnahmen, welche die Steuerzahler rund um den Globus am unmittelbarsten betrifft und betreffen wird. Die Implementierung des CbC-Reportings wird Steuerbehörden umfassendere Möglichkeiten zur Einschätzung von Risiken in Bezug auf mögliche Steuervermeidungsstrategien bieten. Diese Bewertung wird durch Informationen aus Masterfile und Lokalfile, den anderen beiden Bestandteilen des sogenannten „Three-tiered-Approach” nach BEPS Aktionspunkt 13, zusätzlich erleichtert. Auf Grund der Unterzeichnung des MLI’s durch 64 Länder sind mittlerweile mehr als 7.000 zwischenstaatliche Austauschbeziehungen entstanden.

 
Die OECD hat zudem eine Länderliste zum CbC-Reporting veröffentlicht, welche Informationen zum jeweiligen Implementierungsstatus und den zu beachtenden nationalen Besonderheiten enthält und regelmäßig aktualisiert wird. Des Weiteren wurde Anfang Juli eine zusätzliche Anleitung zur Erstellung des CbC-Reportings veröffentlicht.
 

Überarbeitete Entwürfe zu den Themen „Profit Split”, „HTVI” sowie „Betriebsstättengewinnermittlung”

Die ursprünglich veröffentlichten Entwürfe zur Betriebsstättengewinnermittlung und zum Profit Split haben zu unterschiedlichen Sichtweisen und Diskussionen der Interessensvertreter des „Inclusive Frameworks” der OECD geführt. Dies gilt auch für HTVI-Thematiken (siehe BEPS Aktionspunkt 8). In den kürzlich veröffentlichten überarbeiteten Entwürfen der Richtlinien bezieht die OECD zu den einzelnen Themen Stellung.

 
Der überarbeitete Entwurf zum Profit Split erläutert die Anwendungsmöglichkeiten dieser transaktionsbezogenen Gewinnaufteilungsmethode näher. Einerseits werden Kriterien und Indikatoren aufgezeigt, welche eine Beurteilung erlauben, wann der Profit Split als „Most Appropriate Transfer Pricing Method” angewandt werden kann. Andererseits enthält der Entwurf weiterführende Anleitungen zur Bestimmung der aufzuteilenden Gewinne.

 
Die Anleitungen im überarbeiteten Entwurf der Richtlinie zur Betriebsstättengewinnermittlung sind nun eher generischer Natur. Der vorherige Entwurf enthielt hingegen grundsätzlich numerische, auf Einzelsachverhalte abgestimmte Beispiele.

 
Der Entwurf der Richtlinie hinsichtlich des HTVI-Ansatzes (Aktionspunkt 8) konkretisiert die entsprechenden Grundprinzipien und veranschaulicht diese durch Beispiele. Zudem wird die Verbindung zwischen dem HTVI Ansatz und Verständigungsverfahren dargestellt.

 
Die OECD hat außerdem eine aktualisierte Version der 1995/2010 Verrechnungspreisrichtlinien veröffentlicht. Im Wesentlichen wurden jene Abschnitte ersetzt, die durch das BEPS Projekt neu geregelt wurden (vor allem Aktionspunkte 8-10 „Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung” sowie Aktionspunkt 13 „Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation”).

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