Gesamtschuldnerische Haftung bei Werkverträgen in Italien

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In Italien sind neue Bestimmungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Werkverträgen in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass der Auftragnehmer eines Werkvertrags solidarisch und im Ausmaß des geschuldeten Entgelts für die Lohnsteuer- und Mehrwertsteuerzahlungen seiner Subunternehmer haftet, die durch die Ausführung des Werksvertrags entstehen. Die Solidarhaftung kann vom Auftragnehmer ausgeschlossen werden, wenn er vor Zahlung der Entgelte von den Subunternehmern eine Dokumentation erhält, welche die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der genannten Zahlungen belegen. Die Bestätigung vonseiten des Subunternehmers über die korrekte Abführung der MwSt und der Lohnsteuern kann auch durch eine Erklärung eines Freiberuflers (z. B. Wirtschafts- oder Arbeitsrechtsberater) oder durch eine eidesstattliche Erklärung des Subunternehmers selbst erfolgen. Der Auftragnehmer kann die Zahlungen an die Subunternehmer bis zum Erhalt dieser Bestätigung einstellen. Auch für den Auftraggeber wurde eine spezielle Regelung eingeführt. Dieser ist nicht gesamtschuldnerisch haftbar mit dem Auftragnehmer und den Subunternehmern, jedoch besteht eine Kontrollpflicht vonseiten des Auftraggebers. Er darf den Auftragnehmer erst nach Vorweis der Dokumentation zahlen, welche die korrekte Bezahlung der genannten Steuern durch den Hauptauftragnehmer und der Subunternehmer bestätigt, die bis zum Zeitpunkt der Zahlung des Entgelts fällig waren. Bei Nichtanwendung drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von 5.000 bis 200.000 Euro. Der Auftraggeber hat das Recht, die Zahlung des Entgelts bis zum Vorweis der Dokumentation durch den Auftragnehmer zurückzuhalten. Die genannte Regelung findet bei öffentlichen und privaten Werkverträgen und Subunternehmerverträgen für Lieferungen, Leistungen und Werke Anwendung, sofern die beteiligten Subjekte die Verträge im Rahmen von mehrwertsteuerrechtlichen Aktivitäten abschließen, bzw. in jedem Fall, sofern die Verträge von Gesellschaften abgeschlossen werden, die der Körperschaftsteuer unterworfen sind. Die Neuerung gilt für alle Verträge, die ab 12. August 2012 abgeschlossen wurden und nur für die Zahlungen, die ab 11. Oktober 2012 durchgeführt werden.

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Thomas Giuliani

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