Handbuch „Internationales Arbeitsrecht”

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von Nadja Roß-Kirsch
 
Das Handbuch Internationales Arbeitsrecht von Felsner / Roß-Kirsch umfasst die wesentlichen Besonderheiten des Arbeitsrechts zahlreicher Industrieländer sowie beim grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz auf über 500 Seiten und einer zusätzlichen CD-Rom.
 

Was darf der Leser erwarten?

Es zeigt praxisorientiert die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die über Erfolg oder Misserfolg des internationalen Personalmanagements entscheiden: beim erstmaligen Einsatz von Mitarbeitern und Führungskräften im Ausland, bei der Zusammenarbeit mit Handelsvertretern oder Zeitarbeitsfirmen, bei Unternehmenskäufen bis hin zur Vertragsbeendigung und Restrukturierung an internationalen Standorten. Dabei bietet es einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben beim Arbeitnehmereinsatz auf den Weltmärkten Asiens, Lateinamerikas, Europas, im Nahen Osten, in Russland oder in den USA. Zusätzlich sind umfassende Praxishinweise zur Entsendung von Arbeitnehmern aus Deutschland an weltweite Standorte und zum Einsatz ausländischer Arbeitnehmer im Inland in eigenen Abschnitten des Handbuchs leicht verständlich aufbereitet.
 

Was ist auf der zusätzlichen CD-Rom enthalten?

Dort finden sich nützliche Checklisten mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten, Tabellen zu den Lohnnebenkosten vieler Staaten und Muster wie Arbeits- oder Aufhebungsverträge zu ausgewählten Ländern, um dem Leser einen umfassenden Überblick zu liefern.
 

Welche Leser möchten Sie mit dem Buch ansprechen?

Das Buch ist sehr praxisorientiert geschrieben und richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Unternehmensjuristen von bereits international tätigen Unternehmen und solchen, die erstmalig an den Gang ins Ausland denken oder Arbeitnehmer an internationale Standorte entsenden bzw. ausländische Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.
 

Das deutsche Arbeitsrecht wird vielfach als sehr arbeitnehmerfreundlich beschrieben. Wird das durch den Vergleich mit anderen Ländern bestätigt? 

Der Schutz der Arbeitnehmer ist in Deutschland sicherlich ausgeprägt, doch in vielen anderen Industrieländern ist dies ebenfalls der Fall bzw. können die Vorschriften sogar noch günstiger ausgestaltet sein. Beispielsweise greift der Kündigungsschutz in Frankreich bereits in Betrieben mit nur einem Mitarbeiter ein oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in den Niederlanden mit bis zu zwei Jahren deutlich länger als in Deutschland. Auch außerhalb Europas bestehen zum Teil sehr günstige Regelungen für Arbeitnehmer wie etwa die Arbeitnehmergewinnbeteiligung in Mexiko.
 

Wer hat die über 40 Länderbeiträge geschrieben?

Autoren sind unsere erfahrenen Kollegen aus unseren weltweiten Büros, die sowohl mit der jeweiligen Rechtslage vor Ort als auch den Anforderungen von Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum bestens vertraut sind. 
 
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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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