Neue Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen

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veröffentlicht am 2. April 2024



Im vergangenen Jahr haben sich der Landesbezirk Hessen der Gewerkschaft ver.di und der KAV Hessen e. V. auf ein neues Eingruppierungsrecht für die handwerklich tätigen Beschäftigten geeinigt. Seit dem 1.1.2024 gelten die neuen Eingruppierungsmerkmale für handwerklich tätige, kommunale Beschäftigte in Hessen (HTB-H), die den bisherigen Lohntarif für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen (HLT) ersetzen. 


Folgende Punkte sind zu beachten: 
  • Die allgemeinen Eingruppierungsregelungen, die bereits seit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung VKA aus dem Jahr 2017 für den Bereich der ehemaligen Angestellten gelten, sind auch weiterhin anzuwenden. Daher behalten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für handwerklich tätige Beschäftigte, die in der Entgeltordnung VKA definiert wurden, auch weiterhin ihre Gültigkeit. 
  • Neu ist, dass für die speziellen Tätigkeitsmerkmale nun statt dem HLT bzw. dem Landesbezirkstarifvertrag Nr. 7/2017 der HBT-H anzuwenden ist. 
  • Der HTB-H gilt, wenn das Arbeitsverhältnis auf dem TVöD-V, TVöD-F oder TVöD-E beruht. 
  • Die bisherigen Eingruppierungen, die auf dem HLT bzw. dem Landesbezirkstarifvertrag Nr. 7/2017 beruhen, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht neu überprüft oder angepasst werden – es sei denn, es wurden neue Tätigkeiten übertragen. 

Das Eingruppierungsverzeichnis des HTB-H untergliedert sich in sechs Aufgabenbereiche, die jeweils verschiedene Berufsgruppen beinhalten. Für jede Berufsgruppe sind übersichtlich die speziellen Tätigkeitsmerkmale aufgeführt, sodass nun eine deutlich bessere Übersicht gegeben ist. 

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