EU-Kommission plant Verlängerung beihilferechtlicher Vorschriften und Einleitung einer Evaluierung

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veröffentlicht am 28. Februar 2019

 

Europäische Kommission – Pressemitteilung vom 7. Januar 2019 (abzurufen unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-182_de.htm)


Die Kommission plant sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Europäischen Beihilferechts, die ursprünglich zum Jahresende 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre zu verlängern. Zudem hat sie bereits eine Evaluierung dieser und weiterer Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu bewerten, ob sie weiter verlängert oder aktualisiert werden sollten.

 

Zum einen ist es geplant die 2020 auslaufenden Regelungen, nämlich

 

  • die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO),
  • De-minimis-Verordnung,
  • Leitlinien für Regionalbeihilfen,
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen,
  • Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen,
  • Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, sowie
  • die Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)

 

um zwei Jahre – also bis Ende 2022 – zu verlängern.

 

Des Weiteren sollen diese und andere im Zuge der Modernisierung erlassenen Rechtsakte im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung einer „Eignungsprüfung” unterzogen werden. Es soll bewertet werden, ob die Rechtsakte künftig weiter verlängert oder aktualisiert werden.

 

Die Eignungsprüfung erstreckt sich neben den oben genannten Rechtsakten auf den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) und die Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften. Die Eignungsprüfung erstreckt sich zudem auf die Eisenbahnleitlinien und die Mitteilung über kurzfristige Exportkredite aus dem Jahr 2012. Diese Rechtsakte wären nicht Teil des Modernisierungspakets, aber ihre Evaluierung sei im Lichte der Gesamtentwicklung des EU-Rechts und der Fallpraxis der Kommission angezeigt. Das Ziel sei es, Wirksamkeit, Effizienz, Stimmigkeit, Kohärenz, Relevanz und europaweiten Mehrwert für spezifische Teile des Besitzstands der EU zu bewerten und aufgrund dessen eine bessere bzw. intelligentere Gesetzgebung zu fördern, damit diese den heutigen und künftigen Herausforderungen standhält und einen Beitrag zur Verbesserung der Umsetzung leistet, so die Kommission.

 

Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sollen in einer Arbeitsunterlage der Kommission zusammengefasst werden und fließen in die Entscheidung über eine etwaige Weiterführung oder Änderung der betreffenden Rechtsakte ein.


 

 

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