Zugangsrechte bei Mobilitätsdaten

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veröffentlicht am 21. März 2024


Gegen die Deutsche Bahn sind seit 2022 kartellrechtliche Verfahren anhängig, in denen dritte Mobilitätsplattformen den fehlenden Zugang zu Echtzeitdaten der Deutschen Bahn sowie die bisherige Praxis von Marketing- und Rabattbeschränkungen als marktmissbräuchlich beschreiben.

 
Den Verfahren liegt zum einen zugrunde, dass die Deutsche Bahn dritten Mobilitätsplattformen keinen Zugang zu ihren Echtzeitdaten gewährt. Echtzeitdaten (u.a. Verspätungs- und Auslastungsdaten) sind allerdings für Mobilitätsplattformen von besonderer Bedeutung, um Routen mit kombinierten Verkehrsmitteln verschiedener Beförderungsdienstleister anzubieten. So wird bei der Abfrage direkt ermittelt, ob eine Bus- oder S-Bahnfahrt zum Fernverkehr möglich ist. Das Bundeskartellamt entschied hierzu 2023, dass die Deutsche Bahn eine derart marktbeherrschende Stellung innehat, dass die Marktpositionierung neuer Angebote erheblich erschwert wird, wenn diese keinen Datenzugriff haben. Die verweigerten Daten seien unerlässlich für Organisation und Buchung durch dritte Mobilitätsplattformen. Darüber hinaus liegt den Verfahren zugrunde, dass die Plattformunternehmen kritisierten, dass sie Marketing- und Rabattaktionen der Deutschen Bahn nicht auf ihren Buchungsplattformen abbilden können.

Gegen diese Entscheidung hat die Deut​​​sche Bahn mehrere Eilanträge eingereicht, um die Aufhebung der Vermarktungsbeschränkungen für Mobilitätsplattformen, den Zugang zu Echtzeitdaten sowie eine Vergütung der Leistungen von Mobilitätsplattformen zu verhindern. Diese Anträge scheiterten nun zu Lasten der Deutschen Bahn.

Bewertung für die Praxis​​​​​​​​

Die Relevanz der Mobilitätsdaten wurde in den anhängigen Verfahren durch die Brille des Kartellrechts beurteilt. Es zeigt sich aber klar die entscheidende Bedeutung dieser Daten für die Marktpositionierung eines Unternehmens. Echtzeitdaten machen intermodale Verkehrsnutzung erst sinnvoll möglich, da die Attraktivität der Angebote durch das Routing mitteln Echtzeitdaten steigt. Intermodale Verkehre ermöglichen den Einzelnen einen einfacheren Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel und tragen daher zum Gelingen der Verkehrswende bei.

Diese Relevanz der Mobilitätsdaten haben auch andere Akteure erkannt, so bringt die Europäische Union eine Verordnung zu multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten (MDMS) auf den Weg, die darauf abzielt, den öffentlichen Verkehr, einsc​hließlich des Schienenverkehrs, besser zu integrieren und so einen nahtlosen multimodalen Personenverkehr zu erreichen. Hierfür setzt die Europäische Union auf den multimodalen Ticketkauf, sodass Kunden nicht unterschiedliche Plattformen zur Buchung ihrer Fahrkarte nutzen müssen.

Auf nationaler Ebene steht der Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz unmittelbar bevor. Der Entwurf zielt insgesamt darauf ab, dass ein digitaler Zwilling der deutschen Verkehrsinfrastruktur erstellt wird und Mobilitätsdaten eine breitere Nutzung erfahren. Hierfür sollen erhobene Mobilitätsdaten als offene Daten bereitgestellt werden, hierzu sollen auch Auslastungsdaten gehören. Eine Neuerung des Entwurfs stellt die Etablierung des Instituts des Datenkoordinators dar, diese Rolle soll der Bund einnehmen. Dem Datenkoordinator kommt eine Doppelfunktion zu, zum einen kann sie technische Qualitätsstandards festlegen, ​aber auch Dateninhaber bei der Nutzbarmachung ihrer Daten unterstützen. Der Entwurf soll im April 2024 veröffentlicht werden.

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