Erster Förderaufruf nach Gigabit-Richtlinie 2.0 beendet – hoher Förderbedarf verbleibt

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veröffentlicht am 16. November 2023

 

Eindrucksvoll endet der erste Förderaufruf zur Gigabit-Richtlinie 2.0. Binnen der letzten beiden Wochen vor Fristablauf stieg das Antragsvolumen der Kommunen um rund 56 % auf über 7 Mrd. €. Der Fördergeber stellt im ersten Aufruf allerdings nur 3 Mrd. € zur Verfügung, die zusätzlich durch die festgelegten Länderbudgets limitiert werden. Es verbleibt ein enormer Förderbedarf.

 

Nach dem unerwarteten Antragstopp der Gigabitförderung im vergangenen Jahr nahm sich der Fördergeber rund sechs Monate Zeit, um die Gigabit-Richtlinie zu überarbeiten. Im April dieses Jahres wurde schließlich die Gigabit-Richtlinie 2.0 vorgestellt. Mit ihr wurde zugleich auch der erste Förderaufruf für nicht prioritär und prioritär förderwürdige (sog. fast lane) Gebiete gestartet. Während die Frist zur Antragseinreichung für nicht prioritär förderwürdige Gebiete zum 15.10.2023 abgelaufen ist, können Förderanträge für prioritär förderwürdige Gebiete bis zur Rücknahme des Förderaufrufs gestellt werden.

 

Nach einer vorläufigen Auswertung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist aber bereits jetzt klar, dass nicht alle Kommunen im Rahmen des ersten Aufrufs zum Zuge kommen. Dem Fördertopf von 3 Mrd. € steht ein Antragsvolumen von über 7 Mrd. € gegenüber. Einen wesentlichen Anteil beanspruchen Zuwendungsempfänger aus Bayern und Baden-Württemberg. So wurden aus Bayern Anträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1,6 Mrd. € gestellt. Aus Baden-Württemberg sogar 1,9 Mrd. €. Anhand einer Vergleichsbetrachtung der vorab zugeteilten Budgets der beiden Länder mit 450 Mio. € (Bayern) und 320 Mio. € (Baden-Württemberg) kann von einer massiven Mittelüberzeichnung gesprochen werden.

 

Laut BMDV sei besonders in den letzten beiden Wochen vor Ablauf der Frist die Zahl der eingehenden Anträge sehr dynamisch gewachsen. Anfang Oktober betrug das gesamte Antragsvolumen noch 4,5 Mrd. €. Ein möglicher Grund, weshalb viele Kommunen noch im ersten Aufruf einen Antrag auf Infrastrukturförderung stellen wollten, könnte die Ausnahmeregelung des BMDV hinsichtlich des vorgeschalteten Branchendialogs für 2023 sein. Dessen Durchführung ist für Förderaufrufe ab 2024 verpflichtend.

 

Der Umgang des BMDV mit den in diesem Aufruf nicht berücksichtigten Anträgen ist noch nicht abschließend geklärt. Laut ursprünglicher Aussage der Projektträger sollen nicht bewilligte Anträge im Rahmen des nächsten Aufrufs, ohne eine erneute Antragstellung, berücksichtigt werden. Dies würde jedoch bedeuten, dass das kommende Budget ebenfalls umgehend ausgeschöpft wäre, sofern man von einer ähnlichen Größenordnung ausgeht.

 

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