Kurzmitteilung Wirtschaft

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Neue Verlautbarungen zur Rechnungslegung des IDW

Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 13. März 2013 den Entwurf einer Neufassung seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5) verabschiedet Demnach soll künftig eine Einnahmenüberschussrechnung in Anlehnung an § 4 Abs. 3 EStG als alternative Form der Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung von Stiftungen anerkannt werden. 
 
Weiterhin wurden die Verlautbarungen zur einheitlichen Bilanzierung und Bewertung im handelsrechtlichen Konzernabschluss (IDW RH HFA 1.018) und zur Konzernrechnungslegung bei unterschiedlichen Stichtagen (IDW RH HFA 1.019) aktualisiert. Änderungen gegenüber den bisherigen Verlautbarungen wurden nur insoweit vorgenommen, als diese aufgrund der nunmehr geltenden Rechtslage unbedingt erforderlich waren. 
 
Ebenfalls am 13. März 2013 wurde IDW ERS HFA 47 zu Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Values nach IFRS 13 verabschiedet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bestimmung des Haupt- bzw. vorteilhaftesten Markts, der Anwendung des highest and best use-Konzepts sowie der Kategorisierung von Bewertungsobjekten gem. der Fair Value-Hierarchie. 
 
Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss schließlich veröffentlichte seinen Entwurf einer Stellungnahme zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden (IDW ERS IFA 1). Die genannten Verlautbarungen werden von Wirtschaftsprüfern bei der Auslegung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen von Abschlussprüfungen herangezogen. 
 
Kontakt: andreas.schmid@roedl.de
 

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