Optimierte Steuerverfahren für Provinzübergreifende Standortverlagerungen in China

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veröffentlicht am 24. August 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten

Ähnlich wie in anderen Ländern ist es auch in China üblich, dass Unternehmen aus betrieblichen und verwaltungstechnischen Gründen einen Standortwechsel zwischen den Provinzen in Betracht ziehen.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ein solcher Umzug zwischen den Provinzen ein zeitaufwändiges Verfahren sein kann, dass die Kommunikation und Koordination mit mehreren Regierungsbehörden sowie die Einhaltung von Vorschriftenerfordert. Besonders die Änderung der Steuerregistrierung gestaltet sich als zeitaufwändiges Verfahren, bei dem Unternehmen auf zahlreiche verfahrenstechnische Hindernisse stoßen können, insbesondere beim Transfer-Out der Steuerregistrierung.

Im April 2023 wurden die Verfahren zur Änderung der Steuerregistrierung vereinfacht und auch die Steuerdienstleistungsprozesse für den Umzug zwischen den Provinzen erheblich optimiert. Im Folgenden wird das Verfahren für den Transfer-Out der Steuerregistrierung in vier Schritten beschrieben:
 
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  1. Änderung des eingetragenen Sitzes bei der Marktregulierungsbehörde: Unternehmen sollten zuerst den eingetragenen Sitz bei der zuständigen Marktregulierungsbehörde ändern.
  2. Einreichen des „Meldeformulars für steuerliche Angelegenheiten bei einem provinzübergreifenden Umzug“: Anschließend ist das Ausfüllen und Einreichen dieses Meldeformulars bei der ursprünglichen Steuerbehörde erforderlich.
  3. Abschluss folgender Angelegenheiten mit der ursprünglichen Steuerbehörde: Dies umfasst den Abschluss der Steuerprüfung, die Abmeldung von Fapiaos und Steuerkontrollgeräten, die Begleichung ausstehender Steuern, Säumniszuschläge, Bußgelder sowie anderer offener Steuerangelegenheiten wie außerordentliche Fapiaos.
  4. Erstellung des „Bestätigungsformulars für steuerliche Angelegenheiten bei einem provinzübergreifenden Umzug“: Die ursprüngliche Steuerbehörde stellt das Formular aus, welches nach Bestätigung durch das Unternehmen die Grundlage für den nahtlosen Umzug bildet.

Sobald die Änderung des eingetragenen Sitzes bei der Marktregulierungsbehörde vorgenommen ist und das Steuerverwaltungssystem keine laufende Steuerprüfung oder offene Steuerangelegenheiten wie außerordentliche Fapiaos beim Steuerzahler anzeigt, sind lediglich die üblichen Formalitäten für eine Änderung der Steuerregistrierung und das Einreichen des Meldeformulars erforderlich. Es sind keine weiteren Inspektions- oder Verifizierungsverfahren durch die ursprüngliche Steuerbehörde mehr erforderlich, was den bisherigen Prozess für eine Änderung der Steuerregistrierung erheblich reduzieren würde.

Zu betonen ist, dass das Steuerverwaltungssystem in den neuen Prozessen eine wichtige Rolle spielen wird. Wir empfehlen, dass die Steuerzahler im geschäftlichen Alltag auf die Einhaltung der Steuervorschriften achten, insbesondere auf ihre Unternehmensdaten und ihren Status im Steuerverwaltungssystem. Sobald das System Mitteilungen über Steuerprüfungen oder außergewöhnliche Steuerangelegenheiten liefert, sollte das Unternehmen zeitnah und proaktiv nach einer Lösung suchen, um unnötige Verfahrenshindernisse zu reduzieren. Dies ist besonders relevant, wenn wichtige unternehmerische Entscheidungen wie eine Standortverlagerung in eine andere Provinz bevorstehen.

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