§ 14a EnWG und das BNetzA-Festlegungsverfahren: Versorgungssicherheit vs. Elektrifizierung von Wärme und Mobilität

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veröffentlicht am 08. Februar 2023

 

Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte zur Festlegung nach §14a EnWG für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse vorgelegt. Ende Januar ist die Konsultationsfrist abgelaufen. Diese sieht für die Netzentgeltreduzierung grundsätzlich vor, dass zukünftig entweder eine Leistungsreduzierung pro Netzanschluss erfolgen soll oder einzelne Verbrauchseinrichtungen abgeregelt werden können. Hintergrund ist, dass aufgrund der stark steigenden Anschlussbegehren für Wärmepumpen und E-Ladepumkte Betriebsmittelüberlastungen nicht ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig soll der Netzausbau der Verteilnetzbetreiber und der Übergang vom statischen Steuern zum dynamischen Steuern angeregt werden.


Mit den vorgelegten Eckpunkten will die Bundesnetzagentur dazu beitragen, dass die Anschlüsse für die Elektrifizierung der Wärme und der Mobilität schnell und unkompliziert ermöglicht werden können und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird. Nun gab es aber schon erste Kritik dazu von Herstellern von E-Autos und von Wärmepumpen, dass mit der Leistungsreduzierung für diese Stromverbraucher die Verkehrs- und Wärmewende ausgebremst werden könnte.


Dabei ist zu berücksichtigen, dass die MS- und NS-Verteilnetze in weiten Teilen noch nicht digitalisiert sind, Betriebsmittelüberlastungen ausgeschlossen werden müssen und der erforderliche Verteilnetzausbau aktuell nicht mit dem Zuwachs auf der Verbraucherseite Schritt hält. Es ist daher wenig zielführend, allein auf die Ziele für die Wärme- und Mobilitätswende zu schauen und das Thema Versorgungssicherheit außen vorzulassen. Es wäre fatal, wenn der Zubau auf Seiten der Stromverbraucher E-Autos und Wärmepumpen zu vermehrten Blackouts führt und damit die Glaubwürdigkeit der Dekarbonisierung infrage gestellt wird.


Im WebinarStromnetzausbau: Technische und wirtschaftliche Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität am morgigen Donnerstag, 09.02.23 ab 10.00 Uhr möchten wir den Zusammenhang zwischen Investitionen in die Stromnetze, der Wärme- und Mobilitätswende und Auswirkungen von intelligenter Steuerung sowie § 14a EnWG erläutern. Melden Sie sich gerne hier an, weiter Informationen entnehmen Sie dem Programm.

 

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und anregende Diskussionen mit Ihnen! Weitere Informationen zur Anmeldung und das Programm finden Sie hier.

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