Energiewende im kommunalen Kontext: Die Kommunalrechtsnovelle 2023 und der neue Koalitionsvertrag in Bayern

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veröffentlicht am 15. November 2023

 

Am 19. Juli 2023 verabschiedete der Bayerische Landtag die Kommunalrechtsnovelle 2023, die wesentliche Änderungen für die wirtschaftlichen und energierechtlichen Rahmenbedingungen im Freistaat Bayern mit sich bringt. Ein Bestandteil ist die Erweiterung der Handlungsspielräume der Gemeinden in Bezug auf die Energieerzeugung und -versorgung.

 

Lokale Energieerzeugung und Versorgung: Ausdehnung der Energieerzeugungskapazitäten

Die wesentliche Änderung im Kommunalrecht betrifft die Einführung eines neuen Abschnitts 3 in Artikel 87 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der die unternehmerische Tätigkeit von Gemeinden in Bezug auf die Versorgung mit Strom, thermischer Energie und Gas regelt. Die Novelle sieht vor, dass die unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen muss, wobei die bisherige "Deckelung" auf den voraussichtlichen Bedarf im Gemeindegebiet aufgehoben wird. Somit ermöglicht die Kommunalrechtsnovelle 2023 den kommunalen Energieversorgungsunternehmen, Energie in den lokalen Bedarf übersteigenden Mengen zu erzeugen. Diese Änderung soll die Energieversorgungssicherheit erhöhen und eine größere Unabhängigkeit von Energieimporten ermöglichen. Darüber hinaus dürfen kommunale Unternehmen nun auch mit der Energieversorgung verbundene Tätigkeiten, wie Installations- oder Wartungsarbeiten an Photovoltaikanlagen, anbieten und ausführen.

 

Koalitionsvertrag und Energieziele: Ausbau der Erneuerbaren Energien

Der Koalitionsvertrag der Legislaturperiode 2023-2028 formuliert ein ambitioniertes Ziel: Bis 2030 soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verdoppelt werden. Im Besonderen soll die Stromerzeugung aus Photovoltaik bis 2030 verdreifacht werden, wobei das Potenzial auf staatlichen Gebäuden bis 2025 voll ausgeschöpft werden soll. Zudem werden die Möglichkeiten der Kombination erneuerbarer Energien mit der Landwirtschaft, insbesondere durch Agri-PV, um landwirtschaftliche Flächen zu schonen, in den Fokus genommen.

 

Mit dem Ziel, mittelfristig einen Spitzenplatz in Deutschland beim Wind an Land zu erreichen, wird die Errichtung von 1.000 neuen Windkraftanlagen im Freistaat bis 2030 angestrebt. Hierfür soll die staatliche Windenergiegesellschaft "Bayern Wind" geschaffen werden, um die Stromerzeugung im Staatswald auszuweiten und zu beschleunigen.

 

Darüber hinaus spielen Wasserkraft und Biomasse laut Koalitionsvertrag eine bedeutende Rolle in den Energie- und Klimazielen Bayerns. Der Ausbau der Wasserkraft und eine Steigerung des Anteils von Biomasse um 15 % soll bis 2030 erreicht werden. Konkret wird insbesondere eine Optimierung der bundesweiten Rahmenbedingungen für Biomasse gefordert.

 

Lokale Energieerzeugung und erneuerbare Förderung: Chancen für Unternehmen

Die Ausdehnung der lokalen Energieerzeugung und die Förderung erneuerbarer Energien bieten Unternehmen der Energiewirtschaft neue Möglichkeiten. Erhöhte lokale Energiekapazitäten versprechen Unternehmen eine zuverlässigere Energieversorgung und potenziell günstigere Energiepreise. Die in der Kommunalrechtsnovelle und im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele erfordern erhebliche Investitionen in erneuerbare Energietechnologien, einschließlich Photovoltaik, Windenergie und Wasserkraft. Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, dürften von erhöhten Geschäftsmöglichkeiten profitieren, während andere Unternehmen ihre Betriebsmodelle anpassen müssen, um mit den neuen energierechtlichen und umweltpolitischen Anforderungen in Einklang zu stehen.

 

Fazit

Die jüngsten Änderungen im Bayerischen Kommunalrecht und die energiepolitischen Zielsetzungen im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023-2028 setzen ein klares Zeichen für einen nachhaltigeren Energie- und Wirtschaftskurs im Freistaat Bayern. Unternehmen und Gewerbe im Bereich der Energiewirtschaft stehen vor neuen Möglichkeiten, aber auch vor der Notwendigkeit, sich an die sich wandelnde regulatorische und wirtschaftliche Landschaft anzupassen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei dem Ausbau der lokalen Energieerzeugung, sprechen Sie uns an!​

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