Netzeigentumsgesellschaften: Auswirkungen der ARegV-Novelle auf die Pachtentgeltermittlung

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​In der überwiegenden Anzahl der Pachtverhältnisse für Strom- und Gasverteilernetze ist die Systematik der jährlichen Pachtentgeltbestimmung an die Vorschriften der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung (Strom- bzw. GasNEV) sowie der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) gekoppelt. Aufgrund der Novellierung der ARegV - insbesondere durch die Einführung der Instrumente Kapitalkostenaufschlag und Kapitalkostenabzug - sollten die bisherigen Pachtverträge und die darin verankerte Ermittlungssystematik auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Seitens der Bundesnetzagentur ist noch nicht kommuniziert, ob die neuen Vorschriften der ARegV auch im Pachtmodell Anwendung finden. Gemäß § 4. Abs. 5 Strom- bzw. GasNEV ist jedoch davon auszugehen, dass eine Übertragung der Regelungen der novellierten ARegV auf die Pachtmodelle erfolgt.

 

Der Kapitalkostenaufschlag minimiert den Zeitversatz zwischen Investitionszeitpunkt und Rückfluss der Kapitalkosten über die Erlösobergrenzen und bietet dem Verpächter die Chance, die aus Investitionsmaßnahmen nach dem Fotojahr resultierenden Kapitalkosten zeitnah an den Pächter weiterzugeben. Die Folge ist eine Verbesserung der Investitionsrendite.

 

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