Grundsteuer im Jahr 2024 – Neue Schreiben der Generalfinanzdirektion

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​​​​​​​​​​In diesem Jahr wurde das Steuerrecht, darunter auch die Grundsteuer, umfassend geändert. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen zwei neu erlassene Schreiben der Generalfinanzdirektion vorstellen. 


Petr Koubovský, Rödl & Partner  Pra​​g

Am 26. Januar 2024 wurden auf der Website des Finanzministeriums die folgenden neuen Schreiben veröffentlicht:

Das neue Schreiben betreffend die Besteuerung von befestigten Flächen,

​die betrieblich genutzt werden oder nach EStG im Betriebsvermögen stehen​


Im Gegensatz zur ursprünglichen Definition gelten als befestigte Flächen Grundstücke, die mit einem im Baugesetz definierten Gebäude ohne vertikale Stützkonstruktion bebaut sind, unabhängig von ihrer im Grundbuch eingetragenen Art, wobei das ganze Grundstück oder ein Teil davon nach dem Einkommenssteuergesetz im Betriebsvermögen von Steuerpflichtigen stehen muss. Mit anderen Worten: Das Grundstück oder ein Teil davon wird oder wurde in einer steuerlichen Aufzeichnung geführt, unabhängig davon, ob es für den Gewerbebetrieb genutzt wird oder wurde.   

Link auf die tschechische Fassung des Schreibens:


Das neue Schreiben betreffend die Grundsteuerbefreiung, ​

​von Grundstücken, auf denen sich Straßen befinden, die dem öffentlichen Verkehr dienen, von Grundstücken, die für den öffentlichen Verkehr genutzt werden sowie von Grundstücken mit öffentlichen Parkplätzen oder mit Flächen, die der Öffentlichkeit zum Parken dienen, gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. o) und l) GrStG Nr. 338/1992 Gbl. in der Fassung ab 01. Januar 2024  

 
Die Grundsteuer ist immer höher. Nutzen Sie alle gesetzlichen Möglichkeiten, um die Steuerbelastung zu vermindern. ​

In diesem Schreiben sind die Voraussetzungen zusammengefasst, unter denen die Grundsteuerbefreiung nach GRStG angewandt werden kann. Unter anderem sind der Begriff „öffentlicher Verkehr" und die Voraussetzungen wichtig, unter denen die Straßen als öffentliche Straßen gelten. Für die Steuerbefreiung ist eine Baufertigstellungsanzeige wichtig, aus der hervorgehen muss, ob die Grundstücke für den öffentlichen Verkehr genutzt werden oder ob öffentliche Straßen mit allgemeiner Nutzung vorliegen. Feld- und Waldwege werden gesondert beurteilt. Schließlich wird im Schreiben auch die Steuerbefreiung von Grundstücken in öffentlichen Parks, Grünanlagen oder auf Sportplätzen erläutert, die steuerfrei sind, wenn die Grundstückseigentümer auf ihre Nutzungsrechte zugunsten der Öffentlichkeit verzichten. 

Link auf die tschechische Fassung des Schreibens:

An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, wie von der Generalfinanzdirektion die Steuerbefreiung von Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Wasseraufbereitungsanlagen und Umspannwerke, beurteilt wird. Nicht jedes Wasserwerk erfüllt die Definition eines steuerpflichtigen Gebäudes im Sinne des Grundsteuergesetzes und nicht jedes Umspannwerk gilt als Verteilungs- oder Übertragungsnetzanlage nach dem Energiegesetz. ​

Kontakt

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Ing. Petr Koubovský

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 46

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