Neue EU-Schwellenwerte gelten ab dem 1.1.2014

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veröffentlicht am 17. Dezember 2013
 
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 vom 13.12.2013 (ABl.EU 2013 L 335, Seite 17 f.) hat die Europäische Kommission die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge moderat erhöht. Die neuen EU-Schwellenwerte gelten in der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 1.1.2014. Einer gesonderten Umsetzung in das nationale Vergaberecht bedarf es wegen der dynamischen Verweisungen in § 2 Absatz 1 VgV und § 1 Absatz 2 SektVO bzw. VSVgV nicht.
  

Die neuen EU-Schwellenwerte lauten:

  • Bauleistungen: 5.186.000 Euro (bisher 5.000.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 207.000 Euro (bisher 200.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen (Bundesbehörden): 134.000 Euro (bisher 130.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen (Sektoren/Verteidigung): 414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)

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Holger Schröder

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