Fremdvergleich: Aktuelle Entwicklungen bei der Verwendung europäischer Vergleichsdaten

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Artikel 9 des OECD Musterabkommens beschreibt die Grundlage einer fremdverhaltenskonformen Gewinnaufteilung zwischen nahestehenden Gesellschaften. In dem Zusammenhang gilt bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen der allgemeine Grundsatz des „dealing-at-arm’s-length”. Im Hinblick auf die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes besteht regelmäßig die Notwendigkeit auf Fremdvergleichsdaten zurückgreifen zu können.

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In der Praxis kann zunehmend beobachtet werden, dass Fremd­vergleichs­daten mittels Datenbankanalysen generiert werden. Jedoch entstehen bei der Beurteilung der Ergebnisse oft Streitigkeiten beim Vergleichbarkeitsgrad.
 

Vor dem Hintergrund fand am 18. Februar 2016 die 46. Konferenz des EU Joint Transfer Pricing Forums statt, das sich mit den Ver­gleichs­daten der Europäischen Union beschäftigte. Im Vorfeld der Konferenz wurde ein Diskussionspapier veröffentlicht, das die verschiedenen Problembereiche der verfügbaren und zugänglichen Daten in der EU durchleuchtete. Diskutiert wurden v.a. mögliche Anpassungsrechnungen, die Verwendung von Mehrjahresanalysen, die Interpretation von Bandbreiten (z.B. Interquartilsbandbreite) sowie die Vergleichbarkeit der europäischen Unternehmen im Allgemeinen. Ziel der Konferenz war es einen Leitfaden für die Ermittlung von Vergleichswerten zu erstellen, indem allgemeine Ansätze für Daten­bank­studien und praktische Lösungsmöglichkeiten für auftretende Problemstellungen diskutiert wurden.

    

Insbesondere setzten sich die Teilnehmer mit der Nutzung von Pan-Europäischen Vergleichs­daten auseinander, da oftmals länderbezogene Unterschiede zu Streitigkeiten bei der Akzeptanz der Vergleichsunternehmen führten. Zur Anerkennung solcher Daten beschreiben die OECD-Verrechnungs­­preis­­leitlinien, dass ausländische Vergleichswerte nicht automatisch deshalb abgelehnt werden sollten, weil sie nicht inländisch sind (OECD-GL 2010, Tz. 3.35). Nichts­desto­trotz stellt die OECD in ihrem veröffentlichten BEPS Aktionsplan klar, dass lokale den regionalen Vergleichsdaten vorzuziehen sind (BEPS Action 13, Tz. 46).

    

Bei der Diskussion wurde schließlich für die darauffolgende Konferenz, die am 23. Juni 2016 stattfand, eine Studie über die Eignung gesamteuropäischer Vergleichsdaten in der EU beauftragt. Die Studie wies nach, dass Pan-Europäische Daten bei der Verfügbarkeit, der Zugänglichkeit und der Verlässlichkeit geeignet sind, um einen Fremdvergleich durchzuführen. Insgesamt konnte vor dem Hintergrund der durchgeführten Analysen in bestimmten Regionen und Branchen nachgewiesen werden, dass keine großen Unterschiede der ermittelten Pan-Europäischen Bandbreite zu länderspezifischen Bandbreiten besteht. Dies lässt darauf schließen, dass die durch Pan-Europäische Daten ermittelten Bandbreiten eine verlässliche Messung des Fremdvergleichs darstellen.

    

Schließlich schlagen die Mitglieder des EU Joint Transfer Pricing Forums in ihrem Berichtsentwurf zum Meeting am 23. Juni 2016 vor, dass bei Erstellung von Datenbankanalysen ein deduktiver Ansatz einem additiven Ansatz vorzuziehen wäre, um eine möglichst hohe Anzahl an Vergleichs­unternehmen zu generieren. Unter Einbindung verschiedener Kriterien und im Zusammenhang mit einer detaillierten Vergleichbarkeitsanalyse je identifiziertem potenziellen Vergleichsunternehmen kann die Anzahl der Vergleichsunternehmen eingeengt werden. Nach weiteren Diskussionsrunden wird der finale Bericht des EU Joint Transfer Pricing Forums zur Umsetzung von Daten­bank­analysen gespannt erwartet.

    

zuletzt aktualisiert am 24. August 2016

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Michael Scharf

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