Durchbruch bei Trilogverhandlungen zur Kommunalabwasserrichtlinie: EU-Gesetzgeber einig über Revision

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​veröffentlicht am 23. Februar 2024

In der Wasser Kompass Ausgabe 10/2023 wurde bereits über die geplante Revision der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie berichtet, die kürzlich von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, des Ministerrates und der Europäischen Kommission vereinbart wurde. Diese Neufassung zielt darauf ab, die Abwasserbehandlung flächendeckend zu verbessern, sie an aktuelle Umweltanforderungen anzupassen und Mikroschadstoffe, die das Wasser teilweise massiv verschmutzen, bestmöglich aus dem Abwasser zu entfernen1.

Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der Abwasserbehandlung

Ein zentraler Schritt in der Revision ist die Einführung der vierten Reinigungsstufe. Bisher wurde Abwasser in den meisten Klärwerken in drei Stufen – mechanisch, biologisch und chemisch – gereinigt. Die vierte Reinigungsstufe soll nun möglichst viele der genannten Mikroschadstoffe, wie Arzneimittelrückstände oder Pestizide, aus dem Abwasser herausfiltern. Die dadurch entstehenden Kosten sollen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung den Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika zu mindestens 80 Prozent auferlegt werden. Die restlichen Kosten tragen die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Die neue Kommunalabwasserrichtlinie betont somit das Verursacherprinzip, indem sie den Verursacher von Umweltschäden zur Verantwortung zieht. Dies schafft Anreize, die Schadstoffverschmutzung bereits an der Quelle zu verhindern1.


Energieneutralität der kommunalen Abwasserbehandlung bis 2045

Geeinigt wurde sich im Rahmen der Trilogverhandlungen auch über einen Weg zum Erreichen der Energieneutralität der kommunalen Abwasserbehandlung. Eine vollständige Energieneutralität soll bis zum Jahr 2045 vollständig erreicht werden. Auf dem Weg dorthin wurden drei weitere Zwischenziele zur besseren Messbarkeit des Prozesses festgelegt. So soll der Einsatz von erneuerbaren Energien in der kommunalen Abwasserbehandlung im Jahr 2030 bei 20% liegen und sich bis zum Jahr 2035 auf 40% verdoppeln. Wiederum 5 Jahre später sollen 70% der benötigten Energien aus erneuerbaren Energien kommen, bis dann im Jahr 2045 die 100-prozentige Energieneutralität erreicht werden soll2.

Die Gesundheit der Europäerinnen und Europäer sowie der Schutz der Umwelt stehen im Fokus dieser Revision. Man darf gespannt sein auf die Umsetzung und die positiven Auswirkungen auf die Gewässer und die Gesellschaft. Veröffentlicht werden soll die neue Richtlinie noch in der aktuellen Legislaturperiode, weshalb mit einer finalen bis Ende April zu rechnen ist3.

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