Countdown zur Sechs-Jahres-Frist: Tipps für Expats in China

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 4. April 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Nach dem chinesischen Gesetz der persönlichen Einkommensteuer („Individual Income Tax“ – IIT) und de​n entsprechenden Durchführungsbestimmungen, die 2019 in Kraft getreten sind, sind Einzelpersonen ohne Wohnsitz in China von der IIT für ihre außerhalb China erzielten Einkünfte befreit. Diese Einkünfte müssen von einem aus­ländischen Unternehmen oder einer Einzelperson gezahlt werden.


    

Die Sechsjahresregel und ihre Bedeutung
Die Befreiung gilt jedoch nur, wenn sich die Einzelperson nicht länger als sechs aufeinanderfolgende Jahre in China aufgehalten und in jedem Jahr insgesamt 183 Tage oder mehr in China verbracht hat. Wenn eine Einzel­​­person in einem Jahr, in dem sie sich insgesamt 183 Tage oder mehr in China aufgehalten hat, China für mehr als 30 Tage auf einer einzigen Reise verlassen hat, werden die aufeinanderfolgenden Jahre, in denen sie sich insgesamt 183 Tage oder mehr in China aufgehalten hat, von Null an neu gezählt.
 

Berechnung der Sechsjahresregel

Die sogenannte „Sechsjahresregel“ bezieht sich auf den ununterbrochenen Aufenthalt in China. Die Berech­nung der „sechs Jahre“ beginnt ab dem Jahr 2019 (einschließlich), in dem die 183 Tage kumuliert werden.
​Mit anderen Worten:
  • Zyklus der Sechsjahresregel: Das Jahr 2024 markiert das Ende des ersten Sechsjahreszyklus der Regel, sofern keine weiteren Maßnahmen zur Änderung eingeführt werden.
  • Aufenthaltsbedingungen: Eine ausländische Person muss sich in jedem Kalenderjahr von 2019 bis 2024 mehr als 183 Tage in China aufgehalten haben und hat in keinem dieser Jahre länger als 30 Tage auf einer einzigen Reise China verlassen.
  • Erklärung des weltweiten Einkommens: Trifft obiges zu, so muss die Person theoretisch im Jahr 2025 ihr weltweites Einkommen in China erklären, wenn sie sich im selben Jahr erneut mehr als 183 Tage in China aufhält.
  

Erwartete Änderungen und neue Richtlinien

In Anbetracht der Tatsache, dass Expatriates im Jahr 2025 zum ersten Mal ihr weltweites Einkommen gemäß der Sechsjahresregel bei den chinesischen Steuerbehörden erklären müssen, ist es sinnvoll die nachfolgenden Richtlinien abzuwarten, die praktische Probleme lösen können.
   

Empfehlungen für Expatriates in China

Wir möchten Expatriates in China daran erinnern, ihre Ein- und Ausreiseunterlagen der letzten fünf Jahre zu überprüfen. Es sollte geprüft werden, ob eine Ausreise für mehr als 30 Tage im Jahr 2024 in Betracht gezogen werden sollte. Dies könnte dazu beitragen, den Sechsjahreszyklus zu verlängern und die künftige Verpflichtung zur Deklaration des weltweiten Einkommens in China zu vermeiden.
 
Wenn es nicht möglich ist, eine rechtzeitige Ausreise zu planen und Sie mit der Erklärungsverpflichtung in China für weltweites Einkommen konfrontiert werden, empfehlen wir, sich rechtzeitig von einem Steuer­​ex­perten beraten zu lassen. Dies kann helfen, Ihr weltweites Einkommen sowie die bereits im Land der Einkom­mensquelle entrichteten Steuern zu klären und die Steuervorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten.
  
Für diejenigen, die beabsichtigen, in ihr jeweiliges Heimatland zurückzukehren, ist es ratsam, sich mit den dortigen Steuervorschriften vertraut zu machen. In der Praxis haben wir Fälle beobachtet, in denen zurück­kehrende Expatriates die Notwendigkeit übersehen haben, ihre ausländischen Investitionen, einschließlich Beteiligungen an Offshore-Banken, zu deklarieren. Darüber hinaus erheben bestimmte Länder wie Deutschland oder Österreich Steuern auf Kapitalgewinne aus Aktien oder Fonds, die auf der Grundlage der ursprünglichen Anschaffungskosten berechnet werden, auch wenn der Wertzuwachs außerhalb der Grenzen des Rückkehrlandes erzielt wurde.
  
Außerdem möchten wir Expatriates in China darauf hinweisen, dass die oben genannte Sechsjahresregel nur für Expatriates gilt, die keinen Wohnsitz in China haben. Mit anderen Worten, Expatriates, die einen Wohnsitz in China haben, sind von der „Sechsjahresregel“ ausgenommen. Theoretisch müssen Expatriates mit einem Wohnsitz in China jedes Jahr eine Steuererklärung für ihr weltweites Einkommen in China abgeben.
  

Bestimmung des Wohnsitzes

Um festzustellen, ob eine ausländische Person Wohnsitz in China hat, ist eine komplexe Kombination von Faktoren zu berücksichtigen. Das Ergebnis hängt bis zu einem gewissen Grad vom Ermessen und der Ein­schätzung der chinesischen Steuerbehörden ab. Die viel beachtete chinesische „Green Card“ ist sicherlich ein wichtiger Faktor, der zu berücksichtigen ist, aber der Besitz einer Green Card führt weder direkt zu der unaus­weichlichen Schlussfolgerung, ob man in China Wohnsitz hat, noch führt die Green Card direkt zu der Ver­pflichtung, das weltweite Einkommen in China zu deklarieren.

Komplexität der Steueransässigkeit

Wenn die ausländische Person nach den einschlägigen Gesetzen des Heimatlandes, wie z.B. in Deutschland, einen lokalen Wohnsitz beibehält, ist die Festlegung der endgültigen Steueransässigkeit und der​ unbesch­ränkten Steuerzahlungspflicht für das weltweite Einkommen ein komplexes Thema. Dies muss in Verbindung mit den inländischen Steuergesetzen beider Länder sowie den „Tie-Breaker-Regeln“ des jeweiligen Doppelbe­steuerungsabkommens (DBA) betrachtet werden.
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