BNetzA verringert das Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen

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​​​veröffentlicht am 20. April 2021; zuletzt aktualisiert am 27. April 2021

 

Als Reaktion auf die zuletzt geringere Teilnahme an den KWK-Ausschreibungsverfahren, wird das Volumen künftiger Ausschreibungen nach unten korrigiert. Statt den bisherigen 75 MW stuft die Bundesnetzagentur das Volumen auf 58,5 MW herab um der Unterdeckung der vergangenen Runden entgegenzuwirken.

 

Diesem neuen Wert liegt sowohl das Mittel der letzten Gebote als auch eine 10 Prozent Reduktion diesen Mittels zu Grunde. Wie genau sich die Anpassung auswirkt, wird die kommende Ausschreibungsrunde zum 1. Juni zeigen. Der zweite Stichtag der jährlichen KWK-Ausschreibungsrunden ist auf den 1. Dezember datiert.

 

Anders als bei konventionellen KWK-Projekten verhält sich der Markt für innovative KWK-Anlagen (Höchstwert: 12 ct/kwh). Hier präsentiert sich der Wettbewerb zuletzt als äußerst stabil. Das Volumen für diejenigen Anlagen, die ein Minimum von 30 Prozent erneuerbarer Wärme vorweisen, wird also bei 25 MW konstant gehalten. 

 

Zudem kommt Bewegung in die Größe der konventionellen, ausschreibungspflichtigen KWK-Vorhaben. Zukünftig müssen nicht nur Anlagen >1 MW, sondern bereits Projekte mit einer Leistung ab 500kW an den Ausschreibungen teilnehmen. Ausgenommen sind die in 2020 bereits geplanten bzw. verbindlich bestellten Anlagen.

 

Insgesamt kann jedoch davon ausgegangen werden, dass durch die Klassenerweiterung und die Absenkung des Gesamtvolumens die KWK-Ausschreibung wieder komplett gezeichnet ggfs. sogar überzeichnet werden wird. Ebenso könnte es durch die erhöhte Teilnahme zu niedrigeren Zuschlagssätzen kommen.

 

 

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