Energieeffizienzgesetz – Klappe, die Zweite!

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veröffentlicht am 04. Oktober 2023

 

Der Bundestag hat am 21. September 2023 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Energieeffizienzgesetz beschlossen. Die Abgeordneten haben mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke den Gesetzentwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.

 

Ursprünglich sollte der Gesetzesentwurf bereits am 07. Juli 2023 verabschiedet werden. Eine Verabschiedung scheiterte an der Beschlussfähigkeit des Bundestages. Durch einen von der AfD-Fraktion veranlassten sog. „Hammelsprung“ wurde lediglich die Anwesenheit von 241 Abgeordneten festgestellt. Erforderlich wäre die Anwesenheit von mindestens 369 Abgeordneten gewesen.

 

Ziel des Gesetzes

 

Das Gesetz dient der Steigerung der Energieeffizienz und die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes in Deutschland. Es enthält die Festsetzungen der – vielfach als ambitioniert bezeichneten – Energieeffizienzziele und beabsichtigt die vorgreifliche Umsetzung der sich noch im Novellierungsprozess befindlichen EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL 2012/27/EU). Betroffen ist sowohl der Primär- als auch Endenergieverbrauch von Unternehmen. Auch enthält das Gesetz spezifische Einsparverpflichtungen für den öffentlichen Sektor. Das erklärte Ziel ist die jährlichen Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden bis zum Jahr 2030.

 

Kontroverse Stimmen

 

Kritisiert wurde das Energieeffizienzgesetz vor allem seitens der CDU/CSU und des Münchener IFU Instituts. Das Gesetz begründet für die Unternehmen einen erheblichen Bürokratieaufwand, da diese künftig zur fortlaufenden Überwachung und Optimierung ihres Energieverbrauchs verpflichtet sind. Das Münchener IFU Institut bezeichnete das Gesetz als „regelrechten Wachstumskiller“: Motor einer jeden Volkswirtschaft sei die Energie. Das Gesetz regele nicht die Energieeffizienz, sondern deckele den gesamten Energieverbrauch Deutschlands. In Zeiten wirtschaftlicher Rezession gäbe dieses zu bedenken.

 

Zuspruch erfuhr das Gesetz hingegen von den Abgeordneten der FDP und dem Bündnis 90/Die Grünen: In Umsetzung der Vorgaben des EU-Gesetzgebers schaffe das Energieeffizienzgesetz für die Unternehmen einen klaren Rechtsrahmen zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele. Diesem schloss sich im Grundsatz auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz an: Es handle sich um einen wichtigen und zugleich längst überfälligen Schritt in Richtung zukunftsfähiger Energiepolitik. Die jüngsten Diskussionen rund um das Gebäudeenergiegesetz haben bei zahlreichen Unternehmen zur Verunsicherung geführt. Die Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes begründet hingegen einen Lichtblick. Es verspricht klare Vorgaben, an denen sich die Unternehmen bis zum Jahr 2030 orientieren können.

 

Weitestgehend zufrieden zeigt sich zudem der Digitalverband Bitkom: Das Energieeffizienzgesetz stärkt die Nachhaltigkeit der digitalen Infrastruktur und ist ein Meilenstein für klimaneutrale Rechenzentren in Deutschland.

 

Fazit

 

Es bleibt abzuwarten, wie sich die praktische Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes für die Unternehmen gestalten wird. Änderungen können sich zudem noch aus dem noch nicht abgeschlossenen Novellierungsprozess der EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL 2012/27/EU) ergeben.

 

Als Rödl & Partner stehen wir Ihnen bei Fragen zum Energieeffizienzgesetz gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

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