Neuregelungen im Strom- und Energiesteuerrecht

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​veröffentlicht am 25. Januar 2024


Die stade Zeit war im strom- und energiesteuerrechtlichen Bereich sehr unruhig. Über den Jahreswechsel sind praxisrelevante Änderungen in Kraft getreten, die für eine Vielzahl von Unternehmen große Bedeutung haben.
 
  1. Wegfall der vollständigen Steuerentlastung für KWK-Anlagen

    Die vollständige Steuerentlastung für KWK-Anlagen nach dem EnergieStG ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und kann demzufolge seit dem 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die teilweise Entlastung für KWK-Anlagen nach dem EnergieStG, die weiterhin beansprucht werden kann. Die wesentlichen Änderungen haben wir kurz für Sie zusammengestellt.
  2. Änderungen bei der Steuerbefreiung für Strom aus Biomasse, Klärgas und Deponiegas

    Eine weitere praxisrelevante Änderung betrifft die Stromsteuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Die Steuerbefreiung wird ab dem 01.01.2024 für bestimmte Energieträger nicht mehr gewährt. Betroffen sind Biomasse, Klärgas und Deponiegas. Für Strom aus flüssiger Biomasse (z.B. Pflanzenöl) kommt eine Befreiung nicht mehr in Betracht. Bei fester Biomasse und gasförmiger Biomasse ist zukünftig nach Anlagengröße zu differenzieren. Bei Klär- und Deponiegas kann die Steuerbefreiung unabhängig von der Größe nicht mehr gewährt werden. Insbesondere bei den letzten Anlagentypen bestehen ggf. Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu verhindern.
  3. Spitzenausgleich

    Der Spitzenausgleich (§ 55 EnergieStG, § 9b StromStG) ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und kann demnach in der Zukunft nicht mehr beansprucht werden.

Unternehmen sind gut beraten zu prüfen, inwieweit sie von den Änderungen betroffen sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten existieren. Gerade bei

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Auswirkungen auf Ihr konkretes Energieversorgugngskonzept.

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