Spanien – Förderung von Geothermie-Projektstudien

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veröffentlicht am 22. Juni 2023

Die Verfügung TED/467/2023 vom 28.4.2023 des spanischen Umweltministeriums regelt die Grundlagen für die Förderung von Machbarkeitsstudien zur Nutzung der Tiefengeothermie in Spanien. Die Förderungen sind dazu bestimmt, die Entwicklung von Geothermieprojekten zu ermöglichen, die zur Erreichung der europäischen Klimaziele beitragen. Die Verordnung legt die Bedingungen für die Förderfähigkeit der Projekte, die Art der geförderten Aktivitäten sowie die Modalitäten für die Antragstellung und die Bewertung der Projekte fest.


Allgemeine Bedingungen:

Gemäß der Verfügung müssen Machbarkeitsstudien von Geothermieprojekten für die Gewährung von Förderungen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Das Projekt muss auf die Nutzung der Tiefengeothermie zur Erzeugung von Wärme oder Strom abzielen.
  2. Die Machbarkeitsstudie muss die technische, wirtschaftliche und finanzielle Durchführbarkeit des Projekts behandeln.
  3. Das Projekt muss innerhalb Spaniens durchgeführt werden.
  4. Das Projekt muss im Einklang mit den geltenden anwendbaren Vorschriften für Umweltschutz und Sicherheit stehen.

Geförderte Studienzielsetzungen

Die Machbarkeitsstudien müssen die nachfolgenden Zielsetzungen umfassen:

  1. Geologische, geophysikalische und hydrogeologische Studien, um die Eigenschaften des Untergrundes zu charakterisieren und die Eignung des Standorts für die Nutzung der Tiefengeothermie zu bewerten.
  2. Technische Studien zur Bewertung der Machbarkeit und des Designs des Geothermiekraftwerks, einschließlich der Art des Bohrlochs, des Fluids und des Wärmetauschers.
  3. Ökonomische und finanzielle Studien zur Bewertung der Kosten und des Nutzens des Projekts, einschließlich der Bewertung des Risikos und der Finanzierungsmöglichkeiten.
  4. Umwelt- und Sicherheitsstudien zur Bewertung der Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit sowie zur Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung dieser Auswirkungen.

Förderfähige Studienkosten

Nach Art. 12 Abs. 4 der Verfügung TED/467/2023 gelten u.a. die folgenden Kosten als förderungsfähig:

  1. Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 EUR für die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Förderung beauftragten Beratungsunternehmen.
  2. Kosten für die Durchführung von geologischen, geophysischen sowie geochemischen Untersuchungen sowie Analysen.
  3. Kosten für die Erstellung von Berichten und Dokumentationen.


Nicht förderungsfähig sind nach Art. 12 Abs. 6 sodann u.a. die folgenden Kosten:


  1. Kosten, die vor Antragstellung der Förderung angefallen sind.
  2. Kosten für Personal, das an der Erstellung der Machbarkeitsstudie beteiligt ist.
  3. Kosten für die Einholung von Genehmigungen und Erlaubnissen, die für die Durchführung der Machbarkeitsstudie erforderlich sind, einschließlich der Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere Genehmigungen.

Antragstellung, Evaluierung und Höhe der Förderung

Die Antragstellung setzt nach Art. 14 ff. die Veröffentlichung eines Aufrufs (convocatoria) zur Einreichung von Förderanträgen im spanischen Staatsanzeiger voraus. Nach Angaben des spanischen Energieinstituts IDAE (Instituto para la Diversificación y Ahorro de la Energía – IDAE) Mitte Mai 2023 ist mit einer ersten Bekanntmachung noch im Juni des Jahres zu rechnen. Auf der Webseite des IDAE (www.idae.es) sollen zudem weitere Informationen zur Förderung bereitgestellt werden.

Die Evaluierung der Anträge und ihre Förderungswürdigkeit erfolgt anschließend durch eine Evaluierungskommission des spanischen Energieinstituts. Die Evaluierungskommission wird die Projektvorschläge anhand von Kriterien wie Innovationsgehalt, Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele, technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit bewerten. Die Evaluierungskommission wird abschließend einen Bewertungsbericht erstellen und sodann die Projekte auswählen, die eine Förderung erhalten werden.

Die Verfügung benennt keine konkrete Höhe der jeweiligen Förderungen. Die genauen Förderbeträge werden von den zuständigen nationalen oder regionalen Behörden auf der Basis der förderungsfähigen Projektkosten festgelegt, die für die Förderungsvergabe zuständig sind. 





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